Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/7: Übernahme und Umsetzung des Reformpakets zum Schengener Informationssystem (SIS) «Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands» und Eingabe der Landesverweisungen im ZEMIS und Erstellung einer erweiterten Statistik im Rückkehrbereich · 29 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728

SO begrüsst insbesondere die Verpflichtung zur Ausschreibung terrorverdächtiger Personen, die Ergänzung der Ausschreibung von Personen mit Daten wie Handabdrücken oder Gesichtsbildern sowie die DNA-Profile von Vermissten. SO ist zudem der Ansicht, dass die präventiven Ausschreibungen zum Schutz von Personen, die Opfer von Menschenhandel oder Entführungen werden könnten, zum Zweck der Gefahrenabwehr geeignet seien.

TI begrüsst insbesondere die neuen Artikel 20, 21, 38 und 40 der Verordnung «SIS Polizei».

Ausschreibungsdauer

SG ist der Ansicht, dass die Ausschreibefristen für Personen- und Sachfahndungsausschreibungen im SIS grundsätzlich für beide Ausschreibungskategorien zehn Jahre sein sollten.

Zugriff des NDB auf das SIS

Der NDB hat Zugang zu sensiblen Personendaten. Laut SP ist auf Gesetzesstufe klarer zu definieren, was unter terroristischen oder sonstigen schweren Straftaten im Sinne von Artikel 16 Absatz 5 Buchstabe abisVE-AIG zu verstehen ist. Folglich sei zu präzisieren, dass es sich dabei um Straftaten mit einer Mindestfreiheitsstrafe von drei Jahren handelt.

Zugriff der Waffenbüros

SVP hat Vorbehalte in Bezug auf den Zugriff der Waffenbüros auf das SIS. Die Konsequenzen für die Bürger, die einen Waffenerwerbschein beantragen, sollten klarer in der Botschaft dargelegt werden.

Sachfahndungsausschreibung zur Sicherstellung oder Beweissicherung in Strafverfah-

ren

SO begrüsst die neu zulässigen Sachfahndungsausschreibungen zur Sicherstellung oder Beweissicherung und die Ausschreibungen von daktyloskopischen Daten zwecks Identifikation von gesuchten Personen.

Delegationsklausel an den Bundesrat

SP möchte, dass die in Artikel 16 Absatz 9 Buchstaben a–g E-BPI genannten Regelungen bezüglich Datenschutz und Datensicherheit auf Gesetzesstufe und nicht auf Verordnungsstufe geregelt werden.

Sonstiges

SG erachtet es als wichtig, dass bei vermissten Personen mit Schutzbedürfnis der Ausschreibung jeweils der Annex_5 beigefügt werde. Weiter sollten die Ausschreibungen im RIPOL bzw. nur in einem einzigen System erfolgen oder im RIPOL sichtbar sein.

2.3.2 Die Verordnung (EU) 2018/1861 (Verordnung «SIS Grenze»)

SO stuft die neu zu erfassenden Informationen (z. B. Art des Einreiseverbots und Daten in Bezug auf Identifizierungsdokumente bei Personen mit Einreiseverbot) als vorteilhaft ein, so-