Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/7: Übernahme und Umsetzung des Reformpakets zum Schengener Informationssystem (SIS) «Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands» und Eingabe der Landesverweisungen im ZEMIS und Erstellung einer erweiterten Statistik im Rückkehrbereich · 29 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728

Ziffer 3. Für detaillierte Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen, welche auf der Homepage der BK zu finden sind.7

2.2 Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse

Gestützt auf Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b und c des Vernehmlassungsgesetzes (VlG)8 wurde eine Vernehmlassung durchgeführt.

Zur Vorlage sind 46 Rückmeldungen eingegangen. Insgesamt haben sich 25 Kantone, 4 politische Parteien, 4 Dachverbände, das BGer und BVGer sowie 11 weitere interessierte Kreise schriftlich geäussert. Davon haben 9 Teilnehmer ausdrücklich auf eine Stellungnahme ver-

zichtet (OW, SZ, BGer, SAV, SGV, SVR, EFS, KID und SKG).

BVGer bittet darum, dass seine Antwort als Enthaltung und nicht als Zustimmung ausgewiesen werde.

AR, BE, BS, GL und LU begrüssen die Vorlage und die damit verbundenen Änderungen. Die Stellungnahme beschränkt sich auf die Beantwortung der Fragen. ZG stimmt der Reform des SIS sowie der Änderung des BGIAA zu und verzichtet auf Anträge. FER, SFH und KKPKS begrüssen das SIS-Reformpaket. HEKS nimmt nur zur Umsetzung der Verordnung «SIS Grenze» Stellung und lehnt diese ab.

AG, AI, BL, FR, GE, GR, JU, NE, NW, SG, SH, SO, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH, VKM, SSV,

BDP, SP, SVP, FDP und KKJPD begrüssen grundsätzlich die Vorlage insgesamt und haben einige Bemerkungen.

SP beantragt eine verhältnismässige Umsetzung der Schengen-Weiterentwicklungen und legt besonderen Wert auf den Datenschutz. Auch VS bezieht sich auf den Datenschutz und ist der Ansicht, dass hier besondere Vorsicht geboten sei. Die Frage des Datenschutzes sei gemeinsam auf Bundes- sowie Kantonsebene zu behandeln.

AsyL und SGB stehen den SIS-Verordnungen kritisch gegenüber, AsyL sogar gegenüber dem gesamten SIS. Aufgrund seiner unterstützenden Haltung gegenüber dem Schengen-Abkommen respektiert SGB aber die Notwendigkeit der nationalen Umsetzung der dazugehörigen Verordnungen. Laut SGB und AsyL gehe die Schweiz mit dieser Umsetzung weit über die zwingenden EU-rechtlichen Vorgaben hinaus. SGB, AsyL und SFH fordern, dass die Schweiz sich auf die notwendigen Anpassungen beschränkt und die Schengen-Weiterentwicklungen menschenrechtskonform umsetzt.

AG, AI, BL, GR, JU, NE, SG, SH, SO, ZG, ZH, VKM und KKJPD weisen auf den beträchtlichen Mehraufwand hin, der die Kantone angesichts der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen erwartet. TI ist hingegen der Ansicht, dass die Vorlage keinen erheblichen Mehraufwand in administrativer oder finanzieller Hinsicht bei den kantonalen Behörden zur Folge haben werde.

FR, GE, JU, NW, SO, TI, VD, VS, ZG, KKJPD, FER, KKPKS und BDP begrüssen insbesondere, dass die Neuerungen die Sicherheit in den Schengen-Staaten erhöhen werde. JU, SO und VKM befürworten insbesondere die Bemühungen der EU, die illegale Migration zu bekämpfen und die Rückkehr von sich illegal aufhaltenden Drittstaatsangehörigen zu intensivieren.

7Ergebnisbericht der Vernehmlassung unter www.bk.admin.ch.

8 SR 172.061