Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/7: Übernahme und Umsetzung des Reformpakets zum Schengener Informationssystem (SIS) «Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands» und Eingabe der Landesverweisungen im ZEMIS und Erstellung einer erweiterten Statistik im Rückkehrbereich · 29 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728

Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie

Bei AG herrscht Unklarheit darüber, ob auch Wegweisungen nach Artikel 64 Absatz 1 Buchstabe c AIG (Verweigerung oder Widerruf einer Bewilligung) neu im ZEMIS auszuschreiben seien oder nur die Wegweisungen nach Artikel 64 Absatz 1 Buchstaben a und b AIG (keine Bewilligung oder Einreisevoraussetzungen nicht bzw. nicht mehr erfüllt) betroffen seien. Dies sei zu präzisieren.

SVP verlangt vom Bundesrat, dass die Konsequenzen einer Anwendung der Rückführungsrichtlinie auf die Landesverweisungen klar dargelegt werden. Es sollte geprüft werden, ob eine Anwendung allenfalls rückgängig gemacht und bei Nichtanwendung der Rückführungsrichtlinie die maximale Haftdauer von 18 Monaten verlängert werden könnte. Die Eingabe der vorläufigen Aufnahmen in das SIS sei auch zu prüfen.

Vollzugentscheid der Kantone bei Landesverweisungen

ZH und VKM nehmen Bezug auf den Gesetzestext im Entwurf zu Artikel 68a Absatz 1 E-AIG: Es sei umstritten, dass die angesetzte Ausreisefrist nach einer rechtskräftigen Landesverweisung in Verfügungsform ergehe. ZH und VKM gehen davon aus, dass die Ansetzung der Ausreisefrist eine reine Vollzugshandlung darstelle, weshalb sie auch nicht in Form einer Verfügung erlassen werden müsse. Sie machen anschliessend einen Vorschlag für die Neuformulierung dieser Bestimmung: «von den Kantonen veranlasste Ausreiseaufforderungen für eine Landesverweisung …».

Biometrieerfassung

UR, VD und VKM weisen zudem darauf hin, dass die konsequente Erfassung der biometrischen Daten bei Personen mit einer Wegweisung aus dem Schengen-Raum erfolge und mit der verfügten Wegweisung ergänzt werde, was eine Identifizierung jederzeit ermögliche. Zu diesem Zweck solle eine praktikable Lösung im ZEMIS zur Verfügung gestellt werden.

Die Erfassung der Biometriedaten durch die verschiedenen Behörden (EDA/Visa, Passbüro, Kantonspolizei) sei zu koordinieren, damit diese später für Wegweisungen verwendet werden könnten.

VD wünscht, dass die Biometriedaten vor dem Wegweisungsentscheid erfasst werden. So sei sichergestellt, dass die betreffende Person bei der Erfassung kooperiere. Idealerweise sollte die Erfassung bei Einreichung des Gesuchs um Aufenthaltsbewilligung erfolgen. VD bezweifelt, dass die vorgeschlagene Bestimmung eine vorzeitige Erfassung zulässt.

Zusammenhang mit Einreiseverbot

UR und VKM weisen zudem darauf hin, dass neben der verfügten Wegweisung immer parallel auch konsequent eine Fernhaltemassnahme für den gesamten Schengen-Raum zu erlassen sei.

2.4 Ergebnisse zur Änderung des BGIAA (Vorlage 2)

JU begrüsst die neuen Erfassungen zu Statistikzwecken. Dieses Instrument sei nötig, um über nützliche Informationen und Analysen zu verfügen, auch wenn sie nicht für die Kantone bestimmt seien.