Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/7: Übernahme und Umsetzung des Reformpakets zum Schengener Informationssystem (SIS) «Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands» und Eingabe der Landesverweisungen im ZEMIS und Erstellung einer erweiterten Statistik im Rückkehrbereich · 29 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 14Fedlex · Ergebnisbericht

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728

AI, GE, SO, ZG, VKM, SGB und KKJPD erachten auch die Einführung einer Rückkehrstatistik als sinnvoll, weil damit Landesverweisungen im ZEMIS sichtbar seien und zudem eine umfassende Statistik zur Rückkehr erstellt werde. SVP begrüsst ausdrücklich die Erfassung der Landesverweisung im ZEMIS (inkl. Härtefallklausel). SGB verweist aber im Zusammenhang mit der Rückkehrstatistik darauf, dass die entsprechende Vorsicht beim Datenschutz erforderlich sei.

BL und SVP vermerken, dass neben der Kontrolle der Rückkehr von Drittstaatsangehörigen auch statistische Verbesserungen zu erwarten seien, die in parlamentarischen Vorstössen verlangt wurden.

GE und BDP erachten es als nötig, die Kompetenzen des SEM und der kantonalen Behörden präzise zu bestimmen.

Mehraufwand für die Kantone

AI, FR, JU, ZG und VKM begrüssen die Neuerungen, aber AI, FR, GR, JU, SO, VD, ZG und VKM weisen auf die «bedeutenden» Mehraufwände für die Migrationsbehörden hin, welche die Anpassungen des BGIAA und auch die SIS-Verordnungen mitbringen. Es werde davon ausgegangen, dass für die Erfüllung der neuen Aufgaben je nach Kanton zusätzliche personelle Ressourcen in unterschiedlichem Ausmass erforderlich sein werden.

FR, JU und VKM fordern zudem, dass die Kantone eine finanzielle Kompensation für diese Massnahmen erhalten sollen (in Anwendung von Art. 10 Abs.tz 2 Gebührenverordnung AIG). Sollte eine finanzielle Kompensation nicht möglich sein, schlägt FR vor, dass der Bund bei den Strafgerichten die gewünschte Auskunft einhole, sodass die Kantone nur die unumgänglichen Schengen-Aufgaben auszuführen haben.

JU schlägt vor, dass die neuen Aufgaben der Kantone kompensiert werden, indem der Anteil des Bundes an den von den Kantonen erhobenen Gebühren im ausländerpolizeilichen Bereich verringert werde.

TI ist hingegen der Ansicht, dass die Vorlage keinen erheblichen Mehraufwand in administrativer oder finanzieller Sicht bei den kantonalen Behörden zur Folge haben werde. Zwar müssten mehr Erfassungen vorgenommen werden, dafür entfalle aber die Informationsweitergabe an das SEM. Es finde eine Übertragung der Aufgaben zwischen der kantonalen Polizei und der Migrationsbehörde statt. Diese Übertragung werde aber beidseitig stattfinden, sodass es ausgeglichen sein werde und dadurch nicht mit scherwiegenden Folgen für die Polizeibehörde zu rechnen sei.

GE hält fest, dass er diese Problematik vorhergesehen habe und bereits über zusätzliches Personal für die Ausschreibung von Landesverweisungen verfüge.

Erstellen der Schnittstellen zwischen den Systemen

AG, BL, SH, SO, ZH, VKM, SSV und KKJPD fordern, dass der Bund sicherstellt, dass die notwendigen Schnittstellen zwischen den Informationssystemen (VOSTRA, ZEMIS, RIPOL, SIS, EES) zeitgerecht vorhanden sind / erstellt werden und dadurch eine möglichst automatisierte Datenbearbeitung ermöglicht werde. Andernfalls sei zu befürchten, dass dieselben Daten mehrfach erfasst werden müssen. VS möchte diese Schnittstellen bereits für die Umsetzung der SIS-Verordnungen.