Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/7: Übernahme und Umsetzung des Reformpakets zum Schengener Informationssystem (SIS) «Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands» und Eingabe der Landesverweisungen im ZEMIS und Erstellung einer erweiterten Statistik im Rückkehrbereich · 29 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728
SG: Eine Anpassung der kantonalen Rechtsordnung erscheint uns nicht notwendig.
UR: Wir begrüssen die Aufnahme des auf europäischer Ebene neu einzuführenden Instruments der Ermittlungsanfrage ins kantonale Polizeirecht.
GR: Die Übernahme des Instruments der Ermittlungsanfrage in die kantonale Rechtsordnung wird in Erwägung gezogen.
GL: Es ist vorgesehen, das Instrument der Ermittlungsanfrage in die kantonale Rechtsordnung zu übernehmen.
NW: Nein. Die Kompetenzen der Ermittlungsanfrage sind in der aktuellen kantonalen Gesetzgebung ausreichend definiert.
JU: Da das europäische Recht die Schweiz nicht verpflichtet, die Ermittlungsanfrage in ihrem nationalen Recht einzuführen, hat die jurassische Regierung, ebenso wie der Bundesrat, nicht vor, diese Massnahme sofort umzusetzen. Es scheint sinnvoll zu sein, zunächst Erfahrungen mit der verdeckten Kontrolle und der gezielten Kontrolle zum Zweck der Gefahrenabwehr zu sammeln.
LU: Die neue Ausschreibungskategorie «Ermittlungsanfrage» ist im Polizeigesetz nicht vorgesehen. Innerhalb von Strafverfahren sind diese Anfragen gestützt auf die Strafprozessordnung möglich. Ausserhalb von Strafverfahren (Ermittlungsanfrage zum Zweck der Gefahrenabwehr) fehlen die gesetzlichen Grundlagen beim Bund und im Kanton Luzern. Da der Bundesrat vorerst auf eine Ausweitung auf Fälle ausserhalb von Strafverfahren verzichten will, hegen wir diesbezüglich keine anderen Absichten.
TI: Es bestehen Zweifel, ob für Artikel 36 eine genügende gesetzliche Grundlage besteht.
Dies ist bei der Umsetzung zu überprüfen.
SIS Rückkehr
1. Wie viele Rückkehrentscheide fällen Ihre Behörden ungefähr pro Jahr?
VKM: Zu den vom SEM verfügten Wegweisungen dürften jährlich für einen mittleren Kanton schätzungsweise 50 kantonale Wegweisungsverfügungen sowie 10 Landesverweisungen hinzukommen. In den grossen Kantonen werden jährlich mehrere Hundert (z. B. im Kanton Bern 600) ausländerrechtliche Wegweisungen verfügt.
AI: Die Anzahl der Fälle bewegt sich im einstelligen Bereich.
AG: Durchschnittswerte der Jahre 2014–2018:
400 Wegweisungen gemäss Artikel 64 Absatz 1 Buchstaben a und b AIG
86 Wegweisungen gemäss Artikel 64 Absatz 1 Buchstabe c AIG
im Bereich Aufenthaltsregelung zusätzlich noch ca. 4 Entscheide pro Jahr
Total: ca. 500 Rückkehrentscheide pro Jahr (ohne vollzogene Landesverweisungen [seit Oktober 2016 insgesamt 61], die ebenfalls eingetragen werden müssen, und ohne Einreiseverbote).
BE: Im Zusammenhang mit der Verordnung «SIS Rückkehr» werden im Kanton Bern jährlich rund 600 ausländerrechtliche Wegweisungen verfügt.
ZG: Zu den vom SEM verfügten Wegweisungen dürften jährlich schätzungsweise 50 kantonale Wegweisungsverfügungen sowie 10 Landesverweisungen hinzukommen.
AR: Zu den Fragen im Rahmen der Verordnung «SIS Rückkehr» kann vermerkt werden, dass mit 12–15 Rückkehrentscheiden pro Jahr gerechnet wird.