Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/73: Änderung der Tierseuchenverordnung · 17 Seiten
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kommen jährlichen Betriebskosten von ca. 100'000.- Franken. Beim BLV wird zudem ein gewisser personeller Aufwand für die Koordination und Gesamtplanung des Ablaufs des Bekämpfungsprogramms entstehen. Zudem wird es für die Personen, welche in den Schafhaltungen die Proben nehmen werden, Kurse organisieren und durchführen sowie verschiedene Informationsunterlagen erstellen, insbesondere zur Sanierung der Schafbestände die an Moderhinke erkrankt sind. Sämtliche Aufwendungen werden mit den bestehenden Mitteln kompensiert und rechtfertigen sich im Hinblick auf den erwarteten Nutzen des Bekämpfungsprogramms (vgl. Ausführungen unter Ziff. 3).
2. Auswirkungen auf die Kantone und die Gemeinden
Durch die Aufnahme der Moderhinke in die TSV, insbesondere durch das geplante Bekämpfungsprogramm (vgl. Art. 228-229i), kommt ein Mehraufwand auf die kantonalen Veterinärämter zu. Sie müssen namentlich während den fünf Jahren des Bekämpfungsprogramms jeweils in den Wintermonaten die Kontrolle sämtlicher Schafhaltungen auf ihrem Gebiet sicherstellen. Die für den entsprechenden Koordinationsaufwand benötigten Ressourcen und die Kosten für die Probenahmen (Entschädigung der Tierärztinnen und Tierärztinnen sowie die Kosten der Laboruntersuchungen) bedeuten eine Mehrbelastung für die Kantone während dieser Zeit. Diese wird jedoch durch den erwarteten Nutzen des Bekämpfungsprogramms kompensiert (vgl. Ausführungen unter Ziff. 3).
Entlastet werden die kantonalen Veterinärämter durch die vorgeschlagene Änderung bei der Überwachung von Geflügel auf Salmonellen, welche verstärkt durch die Tierhaltenden vorgenommen werden soll (Art. 257).
3. Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Durch das Programm zur Bekämpfung der Moderhinke entsteht für die betroffenen Tierhaltenden ein Mehraufwand, einerseits durch die finanzielle Beteiligung an den Kosten für das Bekämpfungsprogramm, andererseits durch den zeitlichen Mehraufwand, den die Sanierung eines verseuchten Bestands mit sich bringt. Der Mehraufwand rechtfertigt sich jedoch im Hinblick auf die zu erwartende Verbesserung der Gesundheit der Schafe und die damit einhergehenden längerfristigen Kosteneinsparungen. Aktuell betragen die jährlichen Kosten, die den Schafhaltenden wegen der Moderhinke entstehen, gemäss einer Wirtschaftlichkeitsstudie der ETH Zürich und der Universität Bern aus dem Jahre 2015 ca. 6.5 Mio. Franken (Produktionsverluste und Behandlungskosten). Diese Kosten werden voraussichtlich bereits nach dem ersten Jahr des Bekämpfungsprogramms massiv sinken.
Aktuelle Schätzungen des BLV gehen davon aus, dass die Kosten des nationalen Bekämpfungsprogramms (für Bund, Kantone und Tierhaltende) nach etwa 10-15 Jahren vollständig kompensiert sind. Dazu kommt die massive Verbesserung des Tierwohls in der Schafhaltung bereits im ersten Bekämpfungsjahr, welche positive Auswirkungen u.a. auch auf das Ansehen der schweizerischen Schafproduktion nach sich zieht. Folglich rechtfertigen sich die Mehraufwände im Hinblick auf eine langfristige Verbesserung der Tiergesundheit und damit einhergehende Kosteneinsparungen.
Den Geflügelhaltenden wird durch die Verpflichtung, von ihren Herden vermehrt Proben zur Überwachung auf Salmonellen zu nehmen, ein Mehraufwand entstehen, der jedoch vertretbar erscheint.