Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/77: 14.470 s Pa. Iv. Luginbühl. Schweizer Stiftungsstandort. Stärkung · 22 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Schweizer Stiftungsstandort. Stärkung

leichter Fahrlässigkeit haften müssen und gegenüber Stiftungsräte gemeinnütziger Stiftungen gleichbehandelt würden.50

Insgesamt 9 Kantone51, 1 Partei52 und 2 Organisationen53 stehen der Haftungsbeschränkung für ehrenamtliche Organmitglieder kritisch gegenüber und finden es problematisch, die Haftungsfrage an der Entschädigung anzuknüpfen. Es wurde darauf hingewiesen, dass es an einer Transparenz im Honorar- und Spesenbereich fehle und man in diesem Bereich eine entsprechende Offenlegungspflicht vorsehen müsse. Dementsprechend wird ein gesetzgeberischer Änderungsbedarf als fraglich angesehen. Einigen Teilnehmern sind überdies keine Sachverhalte bekannt, in welchen sich die Fragen der Haftung aufgrund von leichter Fahrlässigkeit von Stiftungsorganen gestellt haben oder stellen würden. Haftungsfälle sind generell äusserst selten und es ist auch in Zukunft nicht mit einer Zunahme zu rechnen.54

Demgegenüber vertreten 13 Kantone55, 1 Partei56 sowie 4 Organisationen57 die Meinung,

dass die vorgeschlagene Regelung nicht notwendig sei. Namentlich wurde bemängelt, dass

- die Anknüpfung der Haftungsbeschränkung an die Art und Höhe der Entschädigung falsch und die praktische Relevanz zu gering sei.58

- die Ausdehnung auf sämtliche gemeinnützige juristische Personen zu einer Schwächung der Good Governance des Wirtschaftsstandortes Schweiz führe.59

- die Stiftungen entsprechende Versicherungen gegen derartige Risiken abschliessen sollen.60

- der Vorschlag nicht opportun und in Widerspruch mit der Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Haftung eines Verwaltungsrates bei der Aktiengesellschaft stehe, falls dieser unentgeltlich tätig sei. In diesem Zusammenhang bejahe die juristische Lehre, die Anwendung von Art. 99 Abs. 2 OR auch auf den Stiftungsrat und dementsprechend sei die Revision von Art. 55 Abs. 4 E-ZGB unnötig.61

50 patronfonds.

51 AG, GL, LU, NW, OW, SG, SO, UR, ZH.

52 FDP.

53 SSV.

54 AG, SG.

55 AI, AR, BE, BL, BS, GE, GR, NE, SH, SZ, TI, VD, ZG.

56 SP.

57 CP, KKBSA, LPPV, SwissFoundations.

58 AI, AR, BL, BS, GR, SZ.

59 SZ.

60 CP.

61 LPPV.