Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/77: 14.470 s Pa. Iv. Luginbühl. Schweizer Stiftungsstandort. Stärkung · 22 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Schweizer Stiftungsstandort. Stärkung
1 Allgemeines
1.1 Überblick
Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf und erläuternden Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) zur Pa.Iv. Luginbühl. Schweizer Stiftungsstandort. Stärkung dauerte vom 28. November 2019 bis zum 13. März 2020. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen.
Stellung genommen haben 26 Kantone, 6 politische Parteien und 32 Organisationen und weitere Teilnehmende. Insgesamt gingen damit 67 Stellungnahmen ein.
Drei Organisationen haben hierbei ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet1.
1.2 Gegenstand der Vernehmlassung
Gegenstand der Vernehmlassung sind zwei verschiedene Themenbereiche. Es handelt sich hierbei einerseits um zivilrechtliche und andererseits um steuerrechtliche Bestimmungen der Vorlage. Es haben sich nicht alle Vernehmlassungsteilnehmer zu den beiden Themenbereichen geäussert. Die Auswertung wird deshalb aufgeteilt und die Vernehmlassungsergebnisse für jeden Themenbereich gesondert ausgewiesen.
1.2.1 Zivilrechtliche Bestimmungen
Die zivilrechtlichen Bestimmungen der Vorlage lassen sich wie folgt aufgliedern:
- Klarere Regelung der Stiftungsaufsichtsbeschwerde (Ziff. 2 der Pa.Iv.;vgl. nachfolgend Ziff. 4.1);
- Optimierung der Stifterrechte betreffend Organisationsänderungen durch eine Ausdehnung des Änderungsvorbehalts des Stifters in der Stiftungsurkunde (Ziff. 3 der Pa.Iv.; vgl. nachfolgend Ziff. 4.2);
- Vereinfachung von Änderungen der Stiftungsurkunde (Ziff. 4 der Pa.Iv.; vgl. nachfolgend Ziff. 4.3); und
- Haftungsbeschränkung für ehrenamtliche Organmitglieder (Ziff. 5 der Pa.Iv.; vgl.
nachfolgend Ziff. 4.4).
1.2.2 Steuerrechtliche Bestimmungen
Die steuerrechtlichen Bestimmungen der Vorlage lassen sich wie folgt aufgliedern:
4/22
1 SVZ, SVR, KKJPD.