Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/77: 14.470 s Pa. Iv. Luginbühl. Schweizer Stiftungsstandort. Stärkung · 22 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Schweizer Stiftungsstandort. Stärkung

Zusammenfassung

Die Rechtskommission des Ständerates (RK-S) hat am 28. November 2019 eine Vernehmlassung zum Vorentwurf und erläuternden Bericht zur Pa.Iv. Luginbühl. Schweizer Stiftungsstandort. Stärkung eröffnet. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 13. März 2020. Die Kantone, die politischen Parteien sowie weitere interessierte Organisationen konnten sich zum Entwurf äussern.

Änderungen der zivilrechtlichen Bestimmungen

Grösstenteils befürwortet wurde seitens der Teilnehmer des Vernehmlassungsverfahrens die:

- Optimierung der Stifterrechte betreffend Organisationsänderungen durch eine Ausdeh-

nung des Änderungsvorbehaltes des Stifters in der Stiftungsurkunde (Ziff. 3 der Pa.Iv.); und

- Vereinfachung von Änderungen der Stiftungsurkunde (Ziff. 4 der Pa.Iv.).

Demgegenüber sind sich die Teilnehmer des Vernehmlassungsverfahrens uneinig über die:

- Klarere Regelung der Stiftungsaufsichtsbeschwerde (Ziff. 2 der Pa.Iv.):

Zwei Drittel der Teilnehmer befürworten diese, verlangen aber insbesondere Verbesserungen bei der Umschreibung der Beschwerdelegitimation im Gesetz; und

- Haftungsbeschränkung für ehrenamtliche Organmitglieder (Ziff. 5 der Pa.Iv.):

Rund zwei Drittel der Teilnehmer stehen dieser kritisch oder negativ gegenüber. Namentlich wurde kritisiert, dass die Anknüpfung der Haftungsbeschränkung an die Art und Höhe der Entschädigung falsch sein soll.

Änderungen der steuerrechtlichen Bestimmungen

Die Teilnehmer des Vernehmlassungsverfahrens sind sich uneinig über die:

- Regelmässige Publikation von Daten zu den wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreiten

Organisationen (Ziff. 1 der Pa.Iv.):

Die Massnahme wird von den Parteien (5) und den Organisationen (14) mehrheitlich begrüsst. Die Kantone (21) sowie 1 Partei, 3 Organisationen und 1 Privatperson lehnen die Bestimmung ab.

- Steuerliche Privilegierung für Zuwendungen aus dem Nachlass und die Möglichkeit ei-

nes Spendenvortrags auf spätere Veranlagungsperioden (Ziff. 6 und 7 der Pa.Iv.):

Die Massnahme wird von 2 Parteien, 20 Organisationen und 2 Privatpersonen gutgeheissen. 14 Organisationen sprechen sich dabei betreffend Spendenvortrag für Variante 1 aus (zeitlich unbegrenzter Vortrag). Demgegenüber lehnen 25 Kantone, 2 Parteien und 6 Organisationen die Massnahme ab.

- Angemessene Honorierung der strategischen Leitungsorgane ohne dass dies eine Ver-

weigerung bzw. ein Entzug der Steuerbefreiung einer gemeinnützigen Organisation zur Folge hat (Ziff. 8 der Pa.Iv.):

Die Massnahme wird von 8 Kantonen, 5 Parteien, 20 Organisationen und 1 Privatperson begrüsst. Demgegenüber lehnen 18 Kantone, 4 Organisationen und 1 Privatperson lehnen die Massnahme ab. Sowohl die Befürworter wie die Gegner der Massnahmen regen zudem verschiedene Änderungen an. 3/22