Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/77: 14.470 s Pa. Iv. Luginbühl. Schweizer Stiftungsstandort. Stärkung · 22 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Schweizer Stiftungsstandort. Stärkung

Vernehmlassungsteilnehmende, welche die Bestimmung befürworten, regen an, dass

 eine häufigere Aktualisierung, quartalsweise oder monatlich, vorgesehen wird;

 in jedem Fall eine Mehrbelastung für die Schweizer Förderstiftungen, im Sinne einer

weiteren Reportingpflicht, zu vermeiden ist;

 auch die nicht steuerbefreiten Organisationen im Register aufzuführen sind. Dies

würde zu einer Erhöhung der Transparenz führen und das Verhältnis zwischen steuerbefreiten und nicht steuerbefreiten Organisationen offenlegen;

 sicherzustellen ist, dass auch juristischen Personen, die nicht als UID-Einheit im UID-

Register erfasst sind, in der jährlichen Liste erfasst werden;

 in den Artikeln 6 und 11 UIDG zusätzlich auf Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe f StHG zu

verweisen ist;

 die Verwaltung und Publikation eines Registers von der Konferenz der kantonalen

Aufsichtsbehörden geführt werden soll;

 der Wortlaut im DBG und StHG anzupassen ist, da Stiftungen und Vereine Namen ha-

ben, nicht eine Firma;

 hinsichtlich der Angaben zum Tätigkeitsfeld der Organisationen ein Mehrwert nur

dann gegeben ist, wenn diese auf einer wissenschaftlich fundierten, international anschlussfähigen und bundesweit einheitlichen Klassifikation basieren. Mit dem dritten UID-Register Kernmerkmal «Status des Eintrags im Handelsregister mit Datum der Eintragung und Löschung des Eintrags», sind nicht nur diejenigen Organisationen gemeint, die heute schon im Handelsregister eingetragen sind, sondern sämtliche Organisationen. Der Status muss also lauten können «kein Eintrag im Handelsregister». Die «Angaben zur wirtschaftlichen Tätigkeit» im Kernmerkmal sieben, müssen die Informationen zu «Zweck und Tätigkeitsfeld», widerspiegeln;

 auch quantitative Daten aufgeführt werden sollen; für die Öffentlichkeit von Interesse

und für die Stiftungen von Nutzen wäre ein obligatorischer Rechnungslegungs-Standard nach Swiss GAAP FER 21, der für die betroffenen Organisationen einen zumutbaren einmaligen Mehraufwand bedeuten würde.

Vernehmlassungsteilnehmende, die die Bestimmung ablehnen, schlagen vor, dass:

 sämtliche Kantone ein Verzeichnis der im eigenen Kanton steuerbefreiten Organisati-

onen mit den für die Steuerbefreiung relevanten Daten führen und dieses Verzeichnis unter Berücksichtigung der Grundsätze des Datenschutzrechts (z.B. indem einer Institution ermöglicht wird, die Veröffentlichung ihrer Daten sperren zu lassen) veröffentlichen;

 anstelle der mindestens einmal jährlich erfolgenden Informationen der kantonalen

Steuerbehörden ist eine nationale Plattform zu errichten, über welche die kantonalen Steuerbehörden ihre Listen selbstständig und laufend anpassen können;

 falls trotz der Ablehnung eine nationale Liste eingeführt werden sollte, werden ver-

schiedene Vorschläge zu den zu übermittelnden Informationen gemacht: 12/22