Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/84: Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG) (ehemals: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBAG)) · 26 Seiten

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6.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Die Vorlage untersteht nicht der Ausgabenbremse nach Art. 159 Abs. 3 Bst. b BV, da sie weder Subventionsbestimmungen noch die Grundlage für die Schaffung eines Verpflichtungskredits oder Zahlungsrahmens enthält.

6.5 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen

Der Bundesrat ist gemäss Art. 35 auch nach der Revision des StADG zuständig, Ausführungsbestimmungen für die Durchführung eines Abkommens im Steuerbereich zu erlassen. Einzelne in Abs. 2 bisher aufgeführte Bereiche werden mit der Revision gestrichen, da sie nicht mehr aktuell sind bzw. im Gesetz selbst geregelt werden. Dies hat auch zur Folge, dass einzelne vom Bundesrat auf Grundlage des StADG in der aktuellen Version erlassene Verordnungen ganz oder teilweise aufgehoben werden können. Insofern erfolgt mit der Totalrevision keine weitere Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen an den Bundesrat.

6.6 Datenschutz

Mit der Totalrevision ergeben sich keine neuen datenschutzrechtlichen Fragen.

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