Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/84: Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG) (ehemals: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBAG)) · 26 Seiten
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Übersicht Das internationale Steuerrecht hat in jüngerer Zeit wesentliche Änderungen erfahren. Die Totalrevision des Bundesgesetzes über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (neu: Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich; StADG) verfolgt das Ziel, durch Anpassung der bereits bestehenden Normen und durch eine Ergänzung des Gesetzes die Durchführung der Abkommen im Steuerbereich, insbesondere von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), auch zukünftig sicherzustellen.
Ausgangslage
Das Bundesgesetz über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung trat im Jahr 1951 in Kraft und erfuhr seitdem nur wenige Änderungen. Das internationale Steuerrecht ist demgegenüber einem steten Wandel unterworfen. So hat sich beispielsweise der Bereich der Verständigungsverfahren in den letzten Jahren stark verändert. Dies hat dazu geführt, dass die bestehende gesetzliche Grundlage den heutigen Anforderungen nur noch teilweise genügt. Mit der Revision des StADG soll dieser Mangel behoben und die rechtssichere Durchführung der Abkommen auch künftig gewährleistet werden.
Inhalt der Vorlage
Hauptzweck der Gesetzesrevision ist die Regelung der Durchführung der Verständigungsverfahren. Verständigungsverfahren sind zwischenstaatliche Verfahren basierend auf einem DBA oder einem anderen internationalen Abkommen, mit welchen die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten des Abkommens auf Antrag einer steuerpflichtigen Person versuchen, Remedur für eine abkommenswidrige Besteuerung der steuerpflichtigen Person zu schaffen. Da die Anzahl der Verfahren in den letzten Jahren markant zugenommen hat und die finanziellen Auswirkungen (Steuereinnahmen) dieser Verfahren erheblich sein können, drängt sich eine Regelung auf Gesetzesstufe zur Durchführung und Umsetzung dieser Verfahren auf. Ein (blosser) Rückgriff auf die allgemeinen Verfahrensregeln des Bundes ist aufgrund der Eigenheiten der Verständigungsverfahren nicht in allen Teilen befriedigend möglich.
Im Weiteren wird mit der Totalrevision die Entlastung von der Verrechnungssteuer aufgrund eines anwendbaren Abkommens im Steuerbereich soweit notwendig im Gesetz geregelt, inklusive der dafür notwendigen Strafbestimmungen. Bestehen bleibt schliesslich die Kompetenz des Bundesrats zum Erlass von Ausführungsbestimmungen, wie sie bereits im heute anwendbaren Gesetz zu finden sind.
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