Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/84: Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG) (ehemals: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBAG)) · 26 Seiten
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Im Weiteren enthält das schweizerische Recht zurzeit keine klare gesetzliche Grundlage, um eine ungerechtfertigte Entlastung oder die Gefährdung der gesetzmässigen Durchführung des Abkommens in Bezug auf die Verrechnungssteuer im internationalen Verhältnis sowie Widerhandlungen bei der Anrechnung der ausländischen Residualsteuer strafrechtlich zu ahnden. Solche Strafnormen sollen ebenfalls in das Gesetz aufgenommen werden.
Geheimhaltung
Mittlerweile ist nicht mehr nur die ESTV mit der Durchführung der internationalen Abkommen im Steuerbereich betraut. Auch andere Stellen sind für die Durchführung zuständig oder werden beim Vollzug beigezogen (z.B. die Abteilung Steuern des SIF). Daher ist es wichtig, dass sämtliche involvierten Behörden der Geheimhaltung unterliegen. Dies erleichtert die Zusammenarbeit dieser Behörden.
1.2 Ziel
Ziel des totalrevidierten StADG ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für wichtige Bereiche bei der Anwendung der internationalen Abkommen im Steuerbereich. Hauptaugenmerk liegt auf der Durchführung der Verständigungsverfahren. Dadurch soll für die steuerpflichtige Person, aber auch für die kantonalen Steuerbehörden bzw. für die ESTV und das SIF Rechtssicherheit geschaffen werden. Dies ist eine Grundvoraussetzung für eine reibungslose innerstaatliche Durchführung der Verständigungsverfahren und somit wichtig für die betroffenen steuerpflichtigen Personen und für den Standort Schweiz.
Die im Gesetzgebungsprojekt vorgesehenen Bestimmungen zur Entlastung von der Verrechnungssteuer soll ebenfalls die reibungslose Durchführung der abkommensrechtlichen Vorgaben sicherstellen. Zudem werden durch die Strafbestimmungen Fehlverhalten im Rahmen der Entlastung analog zur Regelung in intern schweizerischen Situationen unter Strafe gestellt.
Von diesen neuen Regelungen nicht betroffen sind Bereiche der Abkommen, zu welchen bereits spezifischen Regelungen der Umsetzung bestehen (z.B. StAhiG). Die in jenen Gesetzen vorgesehenen Verfahren werden durch das StADG nicht berührt.
Mit diesem Gesetzgebungsprojekt soll die Anwendung der DBA und anderer Abkommen im Steuerbereich für alle Beteiligten (auch administrativ) erleichtert und Rechtssicherheit geschaffen werden.
1.3 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung
Ein Ziel der Totalrevision des StADG ist es, die Durchführung der Abkommen im Steuerbereich auf Gesetzesstufe zu regeln. Gewisse Punkte benötigen eine Grundlage in einem Gesetz im formellen Sinn. Eine alternative Regelung auf Verordnungsstufe würde diese Anforderungen nicht erfüllen können.
2 Grundzüge der Vorlage
2.1 Die beantragte Neuregelung
2.1.1 Verständigungsverfahren
Hauptaugenmerk der Revision liegt auf dem Verfahren zur Vermeidung einer nicht dem Abkommen entsprechenden Besteuerung. Bei der eigentlichen Durchführung des Verständigungsverfahrens zwischen den Staaten ist die steuerpflichtige Person selbst nicht Verfahrenspartei. Trotzdem hat sie verschiedene Rechte und Pflichten, insbesondere geht von ihr die Einleitung des Verfahrens aus. Dass das für die Verwaltung grundsätzlich geltende Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG)7 im Bereich der Verständigungsverfahren zu einer angemessenen Lösung führt, ist nicht gewährleistet, da das Verständigungsverfahren im Vergleich zum nationalen Verfahren weniger streng betreffend Form und Frist sein soll, um den Staaten mehr Raum für eine Lösungsfindung zu geben. Insofern soll neu die Einleitung eines Verständigungsverfahrens gesetzlich geregelt werden. Weiter wird
7 SR 172.021
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