Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/12: Änderung des Kriegsmaterialgesetzes als indirekter Gegenvorschlag zur Eidgenössischen Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)» · 19 Seiten
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6.3 Überblick
Thema Initiative Gegenvorschlag Variante 1 Gegenvorschlag Variante 2
Kompetenz des Bun- Der Bundesrat verliert die Kompe- Der Bundesrat verliert die Der Bundesrat verliert die desrates zur Anpas- tenz. Sollten sich die aussen-, si- Kompetenz. Er kann aber bei Kompetenz. Sollten sich die sung der Bewilli- cherheits- oder wirtschaftspoliti- ausserordentlichen Umstän- aussen-, sicherheits- oder gungskriterien schen Rahmenbedingungen än- den von den Kriterien z.B. wirtschaftspolitischen Rah-
dern, bedürfte es eines rund vier- zugunsten der Aufrechterhal- menbedingungen ändern, jährigen Gesetzgebungsprozesses tung der STIB abweichen, bedürfte es eines rund vierzur Schaffung von Ausnahmerege- sofern die Wahrung der aus- jährigen Gesetzgebungsprolungen oder allenfalls sogar eine sen- oder sicherheitspoliti- zesses zur Anpassung der noch länger dauernde Verfas- schen Interessen dies erfor- Bewilligungskriterien.
sungsänderung zur Anpassung der dert.
Bewilligungskriterien.
Verbot der Ausfuhr Abhängig von allfälligen Konkreti- Ohne Konkretisierung durch Ohne Konkretisierung durch von Kriegsmaterial in sierungen durch das Parlament. das Parlament würde die be- das Parlament würde die be-Länder, die in einen stehende Bewilligungspraxis stehende Bewilligungspraxis internen oder inter- beibehalten. beibehalten.
nationalen bewaffne- keine Veränderung ge- keine Veränderung geten Konflikt verwi- genüber der geltenden Re- genüber der geltenden Reckelt sind gelung. gelung.
Verbot der Ausfuhr in Die Ausfuhr wäre untersagt. Aus- Die Ausfuhr wäre grundsätz- Die Ausfuhr wäre untersagt. Länder, die Men- nahmen wären keine möglich. lich abzulehnen; Ausnahmen Ausnahmen wären keine schenrechte syste- wären begrenzt möglich z.B. möglich.
matisch und schwer- für Kriegsmaterial, das sich
wiegend verletzen nicht für Menschenrechtsver-
letzungen eignet.
keine Veränderung ge-
genüber der geltenden Re-
gelung.
Ersatzteillieferungen Ersatzteile für aus der Schweiz ex- Für die Ablehnung von Er- Für die Ablehnung von Erfür bereits geliefertes portiertes Kriegsmaterial würden satzteillieferungen für aus satzteillieferungen für aus Kriegsmaterial gleichbehandelt wie neues Kriegs- der Schweiz exportiertes der Schweiz exportiertes
material. Die heute in Art. 23 KMG Kriegsmaterial wären aus- Kriegsmaterial wären ausverankerte gesetzliche Spezialre- serordentliche Umstände serordentliche Umstände gelung würde vom Verbot in der notwendig. Der Vertrauens- notwendig. Der Vertrauens-Verfassung umgestossen. Der Ver- schutz bliebe gewährleistet. schutz bliebe gewährleistet. trauensschutz ginge verloren. keine Veränderung ge- keine Veränderung gegenüber der geltenden Re- genüber der geltenden Regelung. gelung.