Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/12: Änderung des Kriegsmaterialgesetzes als indirekter Gegenvorschlag zur Eidgenössischen Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)» · 19 Seiten

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Übersicht

Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Kor-

rektur-Initiative)» zur Ablehnung. Dies hat er am 20. Dezember 2019 beschlossen. Er kann die

Kernanliegen der Initianten zwar nachvollziehen. Eine Verankerung des Initiativtextes auf Verfassungsstufe wäre aber nicht stufengerecht. Zudem würde eine Annahme der Initiative zu einer Schwächung der für die Schweiz wichtigen sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis (STIB) führen. Deshalb will der Bundesrat dem Parlament einen indirekten Gegenvor-

schlag unterbreiten, der die Verordnungskriterien auf Gesetzesstufe überführen soll. Hierfür prüft er zwei Varianten. Eine, welche die Aufrechterhaltung der STIB sowie die Reaktion auf

ausserordentliche Umstände mit Blick auf die Gesamtinteressen des Landes besser ermögli-

chen soll und eine zweite, die sich stärker an den Anliegen der Allianz orientiert.

Inhalt der Initiative

Die Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer will die Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialexporte nicht mehr auf Verordnungsebene, sondern mittels Verboten auf Verfassungsstufe regeln. Damit würde dem Bundesrat die Kompetenz für Anpassungen an den Kriterien entzogen. Ebenso sollen damit Kriegsmaterialexporte in Bürgerkriegsländer verhindert werden. Die Initianten möchten ausserdem den Status Quo von 2014 wiederherstellen. Und zwar, indem Ausfuhren von Kriegsmaterial in Länder, welche die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, generell verboten werden. Dies unabhängig davon, ob sich das auszuführende Kriegsmaterial für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen eignet.

Vorzüge und Mängel der Initiative

Die Initiative greift eine 2018 emotional geführt Debatte über eine letztlich nicht umgesetzte Anpassung der Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialexporte auf und ermöglicht es dem Stimmvolk, Stellung zur Ausgestaltung der Kriegsmaterialausfuhrpolitik zu nehmen. Die mit der Initiative verbundene Kompetenzverschiebung von der Exekutive zum Souverän widerspricht jedoch dem Grundsatz, dass der Gesetzgeber die Grundzüge einer Regelung verabschiedet und den Erlass der zugehörigen Ausführungsbestimmungen dem Bundesrat überlässt. Mit der Verankerung von Verboten auf Verfassungsstufe würden Parlament und Bundesrat ihren Handlungsspielraum hinsichtlich der Aufrechterhaltung der STIB verlieren, da allfällige Anpassungen der Bewilligungskriterien an veränderte Verhältnisse eine lange und aufwändige Verfassungsänderung bedingen. Die Stärkung der STIB ist dem Bundesrat jedoch ein wichtiges sicherheitspolitisches Anliegen. Ebenso würden die Verfassungsverbote gesetzliche Spezialregelungen umstossen. So z.B. jene für Ersatzteillieferungen zu früher aus der Schweiz ausgeführtem Kriegsmaterial, welche zugunsten der Rechtssicherheit und damit des Vertrauensschutzes durch das Parlament geschaffen wurde. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass Ersatzteillieferung, zu welchen sich der Schweizer Lieferant anlässlich des Verkaufs eines Waffensystems langfristig verpflichtet hat, nicht ohne wichtigen Grund abgelehnt werden. Mit den durch die Initiative in der Verfassung vorgesehenen Ausfuhrverboten wäre eine bevorzugte Behandlung von Ersatzteillieferungen nicht mehr möglich, was den Ruf der Schweiz als verlässliche Wirtschaftspartnerin und die Konkurrenzfähigkeit von Schweizer Firmen beeinträchtigen könnte, weil vereinbarte Garantieleistungen nicht mehr erfüllt werden könnten. Die von der Allianz vorgesehenen Verbote müssten daher eher in einem Gesetz anstatt in der Verfassung verankert werden.

Gegenvorschlag

Da der Bundesrat das Anliegen der Allianz nach mehr demokratischer Kontrolle grundsätzlich nachvollziehen kann, die Initiative aber gewisse Mängel aufweist, prüft er zwei Varianten eines indirekten Gegenvorschlags: eine, welche die Aufrechterhaltung der STIB sowie die Reaktion auf ausserordentliche Umstände mit Blick auf die Gesamtinteressen des Landes besser ermöglichen soll und eine zweite, die sich stärker an den Anliegen der Allianz orientiert. Dem Hauptanliegen der Allianz, der Stärkung der demokratischen Kontrolle, werden beide Varianten gerecht. Die Bewilligungskriterien sollen auf Gesetzesebene verankert und gegen allfällige Anpassungen könnte das Referendum ergriffen werden. Gleichzeitig können die negativen Konsequenzen einer Verankerung von Verboten in der Verfassung verhindert werden. So bliebe insbesondere die Spezialregelung für Ersatzteillieferungen anwendbar.