Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/15: Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer · 23 Seiten

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sollten angemessene steuerliche Rahmenbedingungen erhalten, damit die Nachfrage zu international konkurrenzfähigen Rahmenbedingungen aus der Schweiz heraus bedient werden kann.

5.4.7 Wahlmöglichkeit

Die SP9 hält das Wahlrecht, wonach der inländische Schuldner selbst entscheidet, ob er bei Zinserträgen das Schuldner- oder das Zahlstellenprinzip anwenden will, für nicht zweckmässig und sinnvoll, schwächt es doch die Kohärenz des neuen Systems. Inländische KMU und KKA können sich damit von den zusätzlichen Pflichten befreien, die die neue Verrechnungssteuer mit sich bringt.

Gemäss KMU-Forum können sich dank des Wahlrechts KMU und schweizerische kollektive Kapitalanlagen die Verpflichtungen aus dem Zahlstellenprinzip ersparen. Dieses Wahlrecht ist unbedingt beizubehalten.

5.4.8 Nachprüfung der Rückerstattung (Art. 57ff VStG)

Der Kanton ZG fordert, die Bestimmungen im VStG zur Nachprüfung der Rückerstattung durch die ESTV (Art. 57 ff. VStG10) seien dahingehend zu revidieren, dass die Kantone von den finanziellen Risiken aus Kürzungsverfügungen entlastet werden. Inskünftig soll nur noch eine direkte Rückleistung der Person, die in den Genuss der Rückerstattung kam, möglich sein, hingegen nicht mehr eine Kürzung gegenüber dem Kanton, ausser im Fall einer grobfahrlässigen Verletzung offenkundig gebotener Prüfungspflichten durch die kantonale Steuerbehörde.

Der Kanton GR weist darauf hin, dass sich durch die zusätzliche Komplexität der Abwicklung das Risiko von falschen Rückzahlungen durch die Kantone erhöht. Allfällige Kosten aufgrund von Falschzahlungen tragen in der Folge die Kantone. Die Haftung der Kantone für derartige Fälle gegenüber dem Bund ist zu hinterfragen.

5.5 Umsatzabgabe

54 Vernehmlassungsteilnehmende stimmen der Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen zu. Einige Vernehmlassungsteilnehmende stellen aber Änderungsanträge, so die stärkere Besteuerung nicht nachhaltiger Anlagen, die Abschaffung sämtlicher Stempelabgaben oder die generelle Entlastung der Gelder aus der ersten und zweiten Säule sowie der Säule 3a.

Zustimmung

Die BDP, die CVP, die FDP.Die Liberalen, up!schweiz, die SVP, 20 Kantone (AG, AI, AR, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SO, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH), CCIG, CP, economiesuisse, FDK, FER, KMU-Forum, PUBLICA, SwissRe, SUPSI, TREUHAND│SUISSE, VAS, veb.ch, VPAG, VSKB, ZHK und ZVDS begrüssen die Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen, da diese ein Hindernis für den Kapitalmarkt darstellt.

SBVg: Heute besteht für die inländischen Anleihen nicht nur das Hindernis der Verrechnungssteuer, sondern auch der Stempelabgaben. Während die Verrechnungssteuer in erster Linie die Emission von Anleihen aus der Schweiz heraus verhindert, behindert die Umsatzabgabe auf dem Sekundärmarkt den Handel mit diesen Titeln. Die Verrechnungssteuer ist eine Emissions- und die Umsatzabgabe eine Handelsbremse. Einerseits zeigt sich dies deutlich am tiefen Emissionsvolumen in der Schweiz. Andererseits ist auch das Handelsvolumen in Anleihen auf dem Schweizer Markt sehr tief, da die Umsatzabgabe oftmals höher ist als die Rendite bei Verkauf. Der schweizerische Obligationenmarkt ist damit im Vergleich zu Konkurrenzstandorten kaum liquide.

SSV: Die Aufhebung der Umsatzabgabe auf inländischen Anleihen beseitigt die steuerlichen Nachteile einer Kapitalmarktfinanzierung gegenüber der Kreditfinanzierung über eine Bank.

9 Die SP fordert den Verzicht auf die Vorlage, äussert sich aber dennoch zu einzelnen Punkten.

10 SR 642.21