Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/15: Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer · 23 Seiten

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wichtiger wäre die damit verbundene Steigerung der Krisenresistenz, die von Unternehmen mit einer hohen Eigenkapitalisierung ausgehen würde. Dies würde die Schweiz im Hinblick auf die nächste Krise als Ganzes nachhaltig stärken.

TREUHAND│SUISSE, ZVDS, SVIG und sgv fordern die Senkung der Verrechnungssteuerbelastung auf Dividenden auf 15%. Dies würde die Position der Schweiz im Steuerwettbewerb erheblich verbessern und das Terrain für Mehreinnahmen bei den direkten Steuern ebnen.

5.8.3 Massnahmen bei der Gewinnsteuer

5.8.3.1 Beteiligungsabzug Zustimmung

12 Vernehmlassungsteilnehmende fordern, dass die Reform der Verrechnungssteuer einhergeht mit einer Anpassung des Beteiligungsabzugs bei der Gewinnsteuer.

Die FDP.Die Liberalen, economiesuisse, EXPERTsuisse, SBVg, SwissHoldings, SwissRe, SVIG, SVV, VAS und die VPAG fordern die gleichzeitige Anpassung der Regelung des Beteiligungsabzuges bei der Gewinnsteuer. Ansonsten würde die Zielsetzung der Vorlage, welche die Finanzierungsaktivitäten aus der Schweiz heraus fördern möchte, unterlaufen.

FDP.Die Liberalen: es fallen voraussichtlich geringe finanzielle Kosten an.

up!schweiz fordert, auch die Verrechnung von Beteiligungserträgen mit operativen Verlusten zu eliminieren und den Beteiligungsabzug effektiv freizustellen.

Ablehnung

30 Vernehmlassungsteilnehmende lehnen eine Regelung des Beteiligungsabzugs bei der Gewinnsteuer ab.

Die SP13, 22 Kantone (AG, AI, AR, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, SO, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH), FDK, OREF, Travail.Suisse, SSV und veb.ch sind ohne weitere Begründung mit dem Verzicht auf Anpassungen beim Beteiligungsabzug einverstanden.

SVIG und SUPSI würden die Massnahme begrüssen, können den bundesrätlichen Entscheid zum vorläufigen Verzicht auf solche Massnahmen im Bereich der Gewinnsteuern aber nachvollziehen. Mittelfristig sind solche Massnahmen jedoch erneut konkret zu prüfen und klar anzustreben.

5.8.3.2 Abzug Eigenfinanzierung

OREF und SVIG stimmen dem Verzicht auf einen Abzug für Eigenfinanzierung zu.

5.9 Einsicht in Transaktionsregister

SIX fordert die ersatzlose Streichung des Einsichtsrechts der ESTV in das Transaktionsregister (Art. 77 Abs. 1 Buchstabe e E-Finanzmarktinfrastrukturgesetz). Das Transaktionsregister für Derivate wird von der SIX Trade Repository AG geführt. Der verlangte Zugang wird nicht definiert und erscheint unbeschränkt. Die verlangten Daten sind weder konkretisiert noch definiert und daher unbestimmt. Die Beibringung von Informationen wäre nicht kostenlos möglich. Grundsätzlich ist der Zugang der ESTV zum Transaktionsregister sowie anderen Finanzmarktinfrastrukturen von SIX nicht zielführend.

13 Die SP fordert den Verzicht auf die Vorlage, äussert sich aber dennoch zu einigen Punkten.