Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/15: Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer · 23 Seiten
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Ablehnung
6 Teilnehmende (SP, BE, SZ, Travail.Suisse, SGB, Städtische Steuerkonferenz) lehnen die Reform primär aus finanzpolitischen Überlegungen oder mit Blick auf den Zeitpunkt ab.
Die SP, Travail.Suisse und SGB halten die Mindereinnahmen aufgrund der aktuellen finanziellen Situation nicht für tragbar. Die SP fordert zum jetzigen Zeitpunkt einen Verzicht auf die vorgeschlagene Reform. Angesichts der angespannten Wirtschafts- und Finanzlage nach der Corona-Krise kann sich die Schweiz diese erneute Steuersenkung für den Finanzplatz und die Schweizer Konzerne nicht leisten. Zumal die Grossunternehmen erst gerade in den Genuss einer Steuersenkung im Rahmen der STAF gekommen sind. Für die SP kommt nur eine vollständig gegenfinanzierte Vorlage in Frage.
Die Kantone BE und SZ lehnen die Reform ab. BE und SZ anerkennen zwar den bestehenden Handlungsbedarf. BE lehnt die Vorlage wegen der zusätzlichen finanziellen Risiken ab, die in Anbetracht der Coronavirus-Krise nicht verkraftbar sind. Zudem verweist BE auf die hängige Standesinitiative «Finanzdatenaustausch im Inland» 19.316, wonach im Inland ein automatischer Datenaustausch analog AIA einzuführen ist. SZ ist der Ansicht, dass die beiden Ziele mit der Vorlage in der aktuellen Fassung nur unvollständig und unter Inkaufnahme erheblicher Nachteile erreicht werden können. Der mit der Vorlage verbundene Mehraufwand für die Zahlstellen (insbesondere Banken) und Anleger sowie die Zunahme der Komplexität des Verrechnungssteuerverfahrens stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem vermeintlichen Nutzen der neuen Regelungen. Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob im heutigen tiefen Zinsumfeld überhaupt Einkommenssteuern auf Zinserträgen durch die Verrechnungssteuer abgesichert werden müssen.
Die Städtische Steuerkonferenz spricht sich gegen die vorgesehene bedingungslose Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Zinsanlagen für Inländische juristische Personen sowie ausländische Anleger aus. Eine solche Abschaffung wäre mit massiven Steuermindereinnahmen verbunden. Sie leistet zudem keinen nennenswerten Beitrag zur Implementierung einer höheren Steuerehrlichkeit. Die Einführung eines selektiven bzw. optionalen Meldeverfahrens wäre zielführender.
5.2.2 Stärkung des Sicherungszwecks Zustimmung
34 Vernehmlassungsteilnehmende begrüssen die Ausdehnung der Verrechnungssteuer für inländische natürliche Personen auf ausländische Zinserträge, da dadurch die Steuerhinterziehung bekämpft wird. Zudem führt die Massnahme zu Mehreinnahmen.
Die glp, die Grünen, die SP4, FDK, SGB und SSV begrüssen diese Massnahme, da sie die Steuerhinterziehung bekämpft und zu Mehreinnahmen führt.
Die FDP.Die Liberalen, up!schweiz, 22 Kantone (AG, AI, AR, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH), PUBLICA, SwissRe, Travail.Suisse und veb.ch stimmen der Änderung ohne weitere Begründung zu.
Ablehnung
37 Vernehmlassungsteilnehmende lehnen die Ausdehnung der Verrechnungssteuer auf ausländische Zinserträge ab. Hauptkritikpunkte sind die technische Komplexität der Vorlage und der dadurch verursachte unverhältnismässige Aufwand sowie die Schwierigkeiten resp. die Unmöglichkeit der Umsetzung vor allem bezüglich ausländischer Fonds und ausländischer strukturierter Produkte. Zudem wird geltend gemacht, dass Sicherungsmassnahmen durch ausländische Quellensteuern oder den automatischen Informationsaustausch bestehen und es keine zusätzliche Sicherung durch die Verrechnungssteuer
4 SP fordert Verzicht auf die Vorlage, äussert sich dennoch zu einzelnen Punkten