Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/15: Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer · 23 Seiten
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Übersicht
Ausgangslage
Die Verrechnungssteuer führt insbesondere im Bereich des Fremdkapitalmarkts zu unbefriedigenden Ergebnissen für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Gleichzeitig erfüllt die Verrechnungssteuer auf Zinsen ihren Sicherungszweck nur teilweise. Mit der Befreiung von ausländischen Anlegern und inländischen juristischen Personen von der Verrechnungssteuer auf Zinsen soll der Fremdkapitalmarkt gestärkt werden. Um diese Wirkung zu verstärken, soll die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen aufgehoben werden. Ferner soll für inländische natürliche Personen die Verrechnungssteuer auf ausländische Zinsen ausgedehnt werden. Zu diesem Zweck fand vom 3. April bis zum 8. Juli 2020 eine Vernehmlassung statt.
Ergebnis der Vernehmlassung
Es sind 71 Vernehmlassungen eingegangen, darunter alle Kantone, 8 Parteien (BDP, CVP, FDP.Die Liberalen, Grüne, glp, SP, SVP, up!schweiz) und 37 Organisationen.
Eine Stärkung des Fremdkapitalmarkts mittels Befreiung ausländischer Anleger und inländischer juristischer Personen von der Verrechnungssteuer auf Zinsen ist breit abgestützt.
Die Stärkung des Sicherungszwecks wird von vielen Vernehmlassungsteilnehmenden nicht explizit abgelehnt, es bestehen aber grosse Vorbehalte. Hauptkritikpunkte sind die technische Komplexität der Vorlage und der dadurch verursachte administrative Aufwand sowie die Schwierigkeiten resp. die Unmöglichkeit der Umsetzung vor allem bezüglich ausländischen Fonds und ausländischen strukturierten Produkten.
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden stimmt der Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen zu. 4 Teilnehmende lehnen die Abschaffung der Umsatzabgabe ab, da die Mindereinnahmen nicht vertretbar seien.
Fast alle Vernehmlassungsteilnehmenden weisen auf die technische Komplexität der Vorlage hin und fordern Modifikationen sowie Vereinfachungen.
Die Haftungs- und Abwicklungsrisiken werden als zu hoch eingestuft. Im Zentrum der Be-
denken stehen ausländische Zinsen, indirekt über einen Fonds erwirtschaftete Zinsen und komplexe Finanzprodukte (bspw. strukturierte Produkte). Die Kritikpunkte sind vielfältig (fehlende Informationen, fehlender Zahlungsfluss usw.). Teilweise wird beantragt, bestimmte Zinsen auszuklammern, teilweise werden Alternativkonzepte eingebracht (bspw. Satzsenkung oder die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Zinsen). Einige Vernehmlassungsteilnehmende regen ein Meldeverfahren zur Erreichung des Sicherungszwecks an. Hierbei würde im Bereich bestimmter Zinsen (z.B. ausländische Zinsen) der Steuerabzug durch eine Meldung der Bank an die Steuerbehörde ersetzt.
Die Kantone sind für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer an natürliche Personen
im Inland zuständig. Die Verrechnungssteuer nach Zahlstellenprinzip macht dieses Rückerstattungsverfahren komplexer. 22 Kantone und die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) befürchten, dass die Digitalisierungsbestrebungen torpediert werden und fordern, dass die steuerpflichtige Person zur Bescheinigung der Rückerstattung zwingend den eSteuerauszug einzureichen hat.