Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/15: Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer · 23 Seiten
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Aufwand und die Kosten für die Abwicklungs- und Haftungsrisiken in Grenzen gehalten werden. Dennoch kann nicht von der Hand gewiesen werden, dass die Kosten bei den Zahlstellen steigen werden. Es ist davon auszugehen, dass sie diese Kosten den Bankkunden mittels Gebührenerhöhung überwälzen werden. Für die BDP ist dies nicht unbedenklich, gerade wenn es um die Überwälzung der Abwicklungs- und Haftungsrisiken geht, da die einzelnen Bankkunden keinen Einfluss auf diesen Prozess haben. Darüber hinaus handelt es sich beim Grossteil der Bankkunden um natürliche Personen oder KMUs, die keine Erträge aus Obligationen erwarten. Für die BDP ist klar, dass die Implementierung und der Betrieb des neuen Systems nicht zulasten der einzelnen Bankkunden eingeführt werden dürfen.
KIB, Raiffeisen und VSKB fordern, nicht nur für die Implementierungskosten, sondern auch für die dauerhafte Wahrnehmung der Funktion als Zahlstelle in Form einer Gebühr entschädigt zu werden.
Eine Mehrheit der Kantone und die FDK fordern eine Kostenbeteiligung des Bundes an den bei den Kantonen notwendigen IT-Anpassungen. Einige Teilnehmende äussern sich generell zu den Kosten der Vorlage.
21 Kantone (AG, AI, AR, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH) und FDK bemerken, dass für die Kantone hohe Kosten wegen Anpassungen der IT anfallen werden. Der Bund soll sich an diesen Kosten beteiligen und bei der Kostenbeteiligung für die Zahlstellen den Kantonsanteil weglassen.
Der Kanton VS beantragt für die wachsenden Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Rückerstattungsverfahren, der steigenden Komplexität und dem zu erwartenden höheren Rückerstattungsvolumen infolge der ausländischen Zinserträge eine Erhöhung des Kantonsanteils von aktuell 10%.
9 Kantone (AG, BL, GL, NE, OW, SO, TI, VS, ZH) erachten die im Rahmen der Vorlage geschätzten Mindereinnahmen der Kantone aus der Verrechnungssteuer als plausibel. Allerdings liegt den Berechnungen ein Tiefzinsniveau zugrunde, weshalb sich die Ausfälle bei einem Anstieg des Zinsumfelds markant erhöhen werden. Demgegenüber ist es fraglich, ob inländische Konzerne als Folge des Zahlstellenprinzips tatsächlich ihre Obligationen neu aus dem Inland heraus begeben werden. Es ist zu bezweifeln, dass die Konzerne ihre über die Jahre hinweg aufgebauten und gut funktionierenden Strukturen aufgeben. BL fragt sich zudem, ob die in dieser Form geplante Änderung der Verrechnungssteuer einem kritischen Blick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis standhält.
economiesuisse, SwissRe und SVV lehnen die Beurteilung des Bundesrats betreffend einmalig temporärer «Mindereinnahmen» von 750 Millionen Franken als Konsequenz dieser Reform ab. Wie der Bundesrat ausführt, handelt es sich bei dem angeführten Betrag um das Ergebnis eines rein intertemporalen Vorgangs, d.h. der verzögerten Rückerstattung der Verrechnungssteuer an ausländische Anleger. Aufgrund der zu diesem Zweck gebildeten Rückstellungen ist dieser finanzielle Vorgang lediglich buchhalterisch relevant, jedoch nicht
budgetwirksam. Die Budget- und Finanzplanung des Bundes wird dadurch in keiner Weise tangiert. Der Begriff «Mindereinnahmen» erscheint damit missverständlich, da sich der beschriebene Vorgang deutlich von gemeinhin budgetwirksamen Mindereinnahmen unterscheidet. Der Bund hat diese Rückstellungen zudem völlig unabhängig von der vorliegenden Reform gebildet und den Vorgang der verzögerten Rückerstattungen damit in der Bundesrechnung bereits anerkannt und abgebildet. Das Eintreten verzögerter Rückerstattungen kann damit nicht als eine Konsequenz dieser Vorlage dargestellt werden.
SGB bemerkt, dass die Reform zu einmaligen sowie dauerhaften finanziellen Effekten führt. Der einmalige Effekt beläuft sich auf 750 Millionen Franken. Zudem führt die Vorlage zu wiederkehrenden Ausfällen von 180 Millionen Franken. Praktisch die ganze Summe fällt beim