Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/17: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 · 17 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 Erläuternder Bericht Vernehmlassung Luftreinhalte-Verordnung
notwendig sei. Zudem verfügten in Deutschland nur drei Zementwerke über SCR-Anlagen (Stand 2016), von denen es sich bei zweien um staatlich geförderte Pilotprojekte handle. Vor diesem Hintergrund wollte der Bundesrat der Schweizer Zementbranche zum damaligen Zeitpunkt keine tieferen Grenzwerte vorschreiben, kündigte aber an, eine weitere Absenkung im Jahr 2020 neu beurteilen zu wollen.
Das BAFU hat deshalb den Stand der Technik für Emissionsminderungen in der Zementindustrie abgeklärt und auf dieser Basis den vorliegenden Entwurf mit angepassten Luftschadstoffgrenzwerten für Stickoxide (NOx), Ammoniak (NH3), Schwefeloxide (SOx), flüchtige organische Verbindungen (VOC) und Staub (PM) ausgearbeitet.
Gleichzeitig mit der LRV soll auch der Grenzwert in der VVEA für Benzo[a]pyren (B(a)P) geändert werden, welcher für Abfälle gilt, die als Rohmaterialien in der Herstellung von Zementklinker eingesetzt werden. Dieser Änderungsvorschlag der VVEA war bereits Teil des Verordnungspakets Umwelt Frühling 20205, welches vom 14. März bis 21. Juni 2019 in der Vernehmlassung war. Aus Gründen der thematischen Zusammengehörigkeit wurde diese die Zementindustrie betreffende Änderung der VVEA aus dem Verordnungspaket 2020 ausgekoppelt und in die vorliegende Revision der LRV als Teil des Verordnungspakets Umwelt Frühling 2021 integriert.
Heizkessel für feste Brennstoffe
Mit der LRV-Revision vom 11. April 20186 hat der Bundesrat Massnahmen beschlossen, die auf die Verringerung der Staubemissionen aus Holzfeuerungen abzielen. Unter anderem wurden in Anhang 3 Ziffer 523 LRV Vorgaben für das Mindestvolumen von Wärmespeichern bei Holzheizkesseln bis 500 kW Nennwärmeleistung eingeführt. Diese Vorschrift soll jetzt auch auf Wärmespeicher bei grösseren Feuerungen mit über 500 kW Nennwärmeleistung erweitert werden.
5 https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2019.html#UVEK > Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020
6 Medienmitteilung zur LRV-Revision vom 11.4.2018 4/17 054.10-00772/00002/00018/R114-1275