Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/17: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 · 17 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 Erläuternder Bericht Vernehmlassung Luftreinhalte-Verordnung
den Stickoxiden in Anhang 2 Ziffer 11 begrenzt werden. Der Wert soll auf 30 mg/m3 festgelegt werden, aber nur noch NH3 umfassen. Gegenüber der heute gültigen Regelung stellt dies eine Erleichterung dar, indem die Ammoniumemissionen nicht mehr berücksichtigt werden. Die LRV soll allerdings keine Ausnahmeregelungen aufgrund von erhöhten Ammoniakkonzentrationen im natürlichen Rohmaterial vorsehen, wie dies in Deutschland in der 17. BImSchV der Fall ist. Auch für Zeiten, in denen ein Zementwerk im Direktbetrieb betrieben wird, sollen keine Ausnahmen vorgesehen werden. Während des Verbundbetriebs (ca. 85 Prozent der Betriebszeit) werden Rohmehlmühle und Drehrohrofen gleichzeitig betrieben und die Ofenabgase werden über die Mühle geleitet. Sie kondensieren dort teilweise aus und die Schadstoffe werden am Rohmehlstaub adsorbiert, was sich emissionsmindernd auswirkt, insbesondere auch bezüglich des Ammoniaks. Im Direktbetrieb hingegen (ca. 15 Prozent der Betriebszeit) werden die Abgase nicht durch die Rohmehlmühle geführt, sondern direkt der Staubabscheidung zugeführt. Ist ein SCR-Katalysator installiert, sorgt dieser dafür, dass auch im Direktbetrieb die Ammoniakverbindungen reduziert werden, bevor sie über den Kamin ausgestossen werden. Folglich kann dann auf Ausnahmeregelungen beim Ammoniak für den Direktbetrieb verzichtet werden.
Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der neuen Vorschriften der LRV in fast allen Fällen ein Umstieg auf das SCR-Verfahren notwendig sein wird. Auch mit einem optimierten, effizienteren sog. High-Efficiency-SNCR-System (he-SNCR) dürfte die gleichzeitige sichere Einhaltung des Stickoxid- und Ammoniakgrenzwerts im Verbund- und Direktbetrieb schwierig bzw. unmöglich sein. Die Installation eines SCR-Systems hat zwar nicht unerhebliche Kosten für die betroffenen Werke zur Folge, wie in Kapitel 6.3 ausgeführt ist. Das Verfahren kann aber als Stand der Technik angesehen werden und bringt einen grossen Umweltnutzen, indem die Stickoxid- und Ammoniakemissionen deutlich gemindert werden. Ein positiver Nebeneffekt des SCR-Verfahrens ist zudem, dass die zur Anwendung kommenden Katalysatoren zusätzlich eine deutliche Verminderung der VOC-Emissionen bewirken (vgl. Kapitel 4.1.3).
4.1.2 Anhang 2 Ziffer 113: Schwefeloxide
Der aktuell in der LRV gültige Grenzwert für Schwefeloxide liegt mit 500 mg/m3 oberhalb der in den BvT-Schlussfolgerungen 2013 angegebenen Bandbreite von weniger als 50 bis 400 mg/m3. Die relativ grosse Bandbreite berücksichtigt den Schwefelgehalt der Rohmaterialien, welche zur Zementproduktion eingesetzt werden. Diese beinhalten nebst den bereits erwähnten Kohlenstoff- natürlicherweise auch Schwefelverbindungen. Da die Schwefeloxidemissionen in der Schweiz insgesamt sehr tief sind und die Immissionsgrenzwerte flächendeckend deutlich unterschritten werden, besteht hier kein grosser Handlungsbedarf. Der Grenzwert soll deshalb in der LRV auf höchstens 400 mg/m3 begrenzt werden, was dem oberen Wert des BvT-Bereichs entspricht. Es wird eine Formulierung gewählt, die besagt, dass die Emissionen darüber hinaus weiter zu begrenzen sind, soweit dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.
4.1.3 Anhang 2 Ziffer 114: Gasförmige organische Verbindungen
Beim Klinkerbrennprozess werden mit den natürlichen Rohmaterialien auch organische Bestandteile zugegeben, deren Gehalt je nach Lagerstätte und damit von Werk zu Werk stark variieren kann. Diese organischen Komponenten werden im Vorwärmer, über den das Material dem Brennprozess zugeführt wird, freigesetzt und als Kohlenstoffmonoxid oder -dioxid sowie zu einem geringeren Teil als gasförmige organische Verbindungen emittiert. Eine Verringerung der Emissionen ist aufgrund dieser Eintragssituation kaum möglich. Im Gegensatz dazu werden organische Bestandteile aus den Brennstoffen, welche über die Hauptfeuerung aufgegeben werden, aufgrund der hohen Temperaturen und langen Verweilzeiten im Ofen effektiv umgesetzt. Die Verbrennungsbedingungen in der Zweitfeuerung – sofern eine solche vorhanden ist –, hängen stark von der Bauart des Vorwärmers ab. Bei optimierten Bedingungen ist das Emissionsverhalten ebenfalls unabhängig von den dort eingesetzten Brennstoffen. Sofern
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