Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/17: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 · 17 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 Erläuternder Bericht Vernehmlassung Luftreinhalte-Verordnung

6 Auswirkungen

6.1 Auswirkungen auf den Bund

Beim Bund fallen infolge der LRV-Revision keine Aufwände oder Kosten an.

Durch die Erhöhung des VVEA-Grenzwerts von B(a)P in Abfällen, die als Rohmaterial in der Klinkerproduktion eingesetzt werden, entstehen für den Bund als Bauherrn zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten von belastetem Material in Zementwerken. Das kann sich positiv auf die Entsorgungskosten auswirken.

6.2 Auswirkungen auf die Kantone oder die Gemeinden

Der Aufwand für die kantonalen Luftreinhaltefachstellen der fünf Standortkantone (AG, BE, GR, NE, VD) steigt etwas an, da diese gemäss Anhang 2 Ziffer 114 LRV werksspezifisch einen Grenzwert für die VOC-Emissionen festlegen müssen. Als Basis dienen Gutachten über Laborversuche zur Bestimmung der Emissionen von organischen Substanzen aus den natürlichen Rohmaterialien, welche die Zementwerke den Behörden vorlegen müssen. Abklärungen mit Vertreterinnen und Vertretern der kantonalen Fachstellen im Zuge der Vorbereitung dieser LRV-Revision haben ergeben, dass der Mehraufwand im Rahmen der ohnehin anfallenden Vollzugsaufwände im Bereich der Zementwerke für die Behörden tragbar ist.

Bei der Bewilligung von Holzheizkesseln mit einer Leistung über 500 kW Nennwärmeleistung müssen die kantonalen Fachstellen darauf achten, dass Wärmespeicher vorgesehen sind bzw. begründet ist, weshalb bei gewissen Anlagen auf einen Speicher verzichtet werden kann. Bei bestehenden Anlagen müssen allenfalls Sanierungen verfügt werden. Dies führt zu Mehraufwand im Rahmen der ohnehin erforderlichen Bewilligungsprozesse für die Feuerungen.

Bei den Gemeinden entstehen keine Mehraufwände, da diese in der Regel nicht in den Vollzug bei Zementwerken und bei Holzfeuerungen über 500 kW Leistung involviert sind.

Wie auch beim Bund entstehen durch die Erhöhung des VVEA-Grenzwerts von B(a)P bei Kantonen oder Gemeinden, welche als Bauherren auftreten, zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten, was positive Auswirkungen auf die Entsorgungskosten haben kann.

6.3 Auswirkungen auf die Wirtschaft

Die ECRA-Studie 2019, welche als Grundlage für die vorliegende LRV-Revision erstellt wurde, beleuchtet u. a. auch ökonomische Aspekte sowie die wirtschaftliche Tragbarkeit der betrachteten Schadstoffminderungsmassnahmen. Zur Stickoxidminderung sind bereits heute in fünf von sechs Werken SNCR-Systeme im Einsatz. Es ist denkbar, dass der vorgesehene Stickoxidgrenzwert von 200 mg/m3 im einen oder anderen Fall mit einem optimierten SNCR-System einhaltbar sein wird. In der Regel wird es aber erforderlich sein, dass die Schweizer Werke auf SCR-Anlagen umrüsten. Die Studie beziffert die dafür erforderlichen Investitionskosten auf ca. 10 bis 15 Mio. Euro pro Anlage, je nachdem, ob in einem Werk eine High-Dust- oder Low-Dust-Installation gewählt wird bzw. möglich ist.

Zusätzlich entstehen laufende Kosten aufgrund eines erhöhten Strombedarfs (wegen der Abreinigung der Katalysatoren und einem höheren Druckverlust im System) sowie aufgrund der Notwendigkeit, die Katalysatoren periodisch zu erneuern (insb. beim High-Dust-Verfahren). Hingegen verringern sich im Vergleich zum SNCR-Verfahren die Kosten für Reduktionsmittel (Ammoniak oder Harnstoff), da das SCR-Verfahren effizienter ist. Die Betriebskosten sind bei einem Low-Dust-SCR-System mit 0.5 Euro pro t Klinker leicht geringer als bei SNCR, bei einem High-Dust-SCR-System liegen sie mit 0.8 bis 1.5 Euro höher.

15/17 054.10-00772/00002/00018/R114-1275