Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/24: Bundesgesetz über Velowege · 23 Seiten
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Es wird kritisiert, dass keine verbindlichen Normen, Standardmasse oder Qualitätsziele für die Veloinfrastruktur aufgenommen wurden. Es wird gefordert, dass in Vollzugshilfen und in der Verordnung zum Veloweggesetz Qualitätsmerkmale und praxistaugliche Lösungen aufgezeigt werden. Während die einen den Artikel als zu restriktiv und zu starr ansehen und mehr Spielraum verlangen, befürchten andere die Bestimmung zur Ersatzpflicht enthalte zu viel Spielraum und erziele daher zu wenig Wirkung. Die zu ersetzenden Wege müssen in Plänen festgelegt sein, die örtlichen Verhältnisse sind zu berücksichtigen und der Ersatz muss angemessen sein, was im Ermessen der Behörden liege, und zu Gunsten oder zu Ungunsten der Velowege erfolgen könne. Zudem können die Kantone Ausnahmen für die Ersatzpflicht festlegen. Dies führe in der Gesamtheit zu einer zu starken Aufweichung der Ersatzpflicht. Weiter wird befürchtet, dass anstelle die Sicherheit auf den Strassen zu erhöhen, die Ersatzpflicht dazu benutzt wird, die Velos auf unattraktivere Orte zu verdrängen. Es wird verlangt, dass in Mischverkehrsflächen mit dem Motorfahrzeugverkehr, die Sicherheit auch durch eine Reduktion der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h gewährleistet werden kann.
Mit Nein mit Vorbehalt geantwortet haben die SVP, die Berner Wanderwege, der Genève aéroport und die Flughafen Zürich AG.
Als wichtigste Gründe genannt werden, dass eine Ersatzpflicht nur bei ausgewiesenem öffentlichem Interesse bestehen dürfe. Die Ersatzpflicht beziehe sich auf in Plänen festgelegte Velowegnetze, also teilweise lediglich auf geplante Velowege. Die Ersatzpflicht gehe daher viel zu weit. Ausnahmen müssten zudem in der Kompetenz der jeweils zuständigen Behörden liegen und nicht bei den Kantonen, da sonst Konfliktsituationen entstehen können.
Mit Nein geantwortet haben der Schweizer Verband der Bürgergemeinden und Korporationen, das Centre Patronal, der Schweizerischer Bauernverband, der Schweizerische Gewerbeverband, der Automobil Club der Schweiz sowie die Berner Waldbesitzer.
Als Hauptgründe für die ablehnende Haltung werden die fehlende Verhältnismässigkeit und der Aufwand genannt. Der Gesetzesartikel wird als zu restriktiv eingestuft. Dieser lasse den Kantonen zu wenig Spielraum.
3.4. Frage 4: «in hoher Qualität» (Art. 12 Abs. 1 Veloweggesetz)
Sind Sie damit einverstanden, dass der Bund sich verpflichtet, eigene Bauten und Anlagen in hoher Qualität umzusetzen?
Ja Ja mit Präzi- Nein mit Nein sierungen Vorbehalt Kantone (inkl. BPUK) 19 8 00
Politische Parteien 3 0 10
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, 4 0 00
Städte und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 0 1 21
Weitere Verbände, Vereine und Organisationen 28 7 02
Weitere 2 0 00
Total 56 16 33
Grundtenor
Zu den insgesamt 78 Rückmeldungen ergibt sich ein einheitliches Bild. 56 Vernehmlasser sagen Ja (71%). 16 Vernehmlasser sagen Ja mit Präzisierungen (21%). 3 Vernehmlasser sagen Nein mit Vorbehalt (4%). 3 Vernehmlasser sagen Nein (4%).