Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/24: Bundesgesetz über Velowege · 23 Seiten
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Die Ablehnung richtete sich gegen zusätzliche Pflichten für Kantone und Gemeinden, durch die Planungsgrundsätze würde deren Autonomie verletzt. Weiter wurde kritisiert, dass eine prinzipielle Trennung des Veloverkehrs vom motorisierten Verkehr nicht umsetzbar sei und einzelne Qualitätskriterien, wie zum Beispiel «attraktiv» oder «hohe Erlebnisqualität» rechtlich schwer fassbar seien. Zudem dürfe der öffentliche, der motorisierte und der Güterverkehr nicht beeinträchtigt werden.
3.3. Frage 3: Ersatzpflicht (Art. 9 Veloweggesetz)
Sind sie damit einverstanden, dass die Ersatzpflicht im Veloweggesetz allgemein gilt?
Ja Ja, mit Prä- Nein, mit Nein zisierungen Vorbehalt Kantone (inkl. BPUK) 17 10 00
Politische Parteien 4 0 10
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, 2 1 01
Städte und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 0 1 03
Weitere Verbände, Vereine und Organisationen 22 16 32
Weitere 2 0 00
Total 47 28 46
Grundtenor
Zu den insgesamt 85 Rückmeldungen ergibt sich ein einheitliches Bild. 47 Vernehmlasser sagen Ja (55%). 28 Vernehmlasser sagen Ja mit Präzisierungen (33%). 4 Vernehmlasser sagen Nein mit Vorbehalt (5%). 6 Vernehmlasser sagen Nein (7%).
Im Einzelnen
Mit Ja geantwortet haben die Kantone BE, LU, UR, NW, GL, ZG, SO, BL, SH, AR, SG, AG, TG, VD, NE, GE, die BPUK, die politischen Parteien EVP, GLP, GPS, SPS, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, der Schweizerische Gemeindeverband, die Allianz Bewegung Sport Gesundheit, die Arbeitsgruppe Berggebiete, die Ärztinnen und Ärzte für den Umweltschutz, die Beratungsstelle für Unfallverhütung, der Fachverband Schweizerischer Raumplaner, die Föderation der Motorradfahrer der Schweiz, Fussverkehr Schweiz, der Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr, die International Mountain Bicycling Association, die Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft, das Netzwerk Schweizer Pärke, NewRide, Praktischer Umweltschutz, Pro Velo Schweiz, Public Health Schweiz, SchweizMobil, die Schweizer Velo-Allianz Cycla, die Schweizer Unfallversicherung, die Schweizer Wanderwege, der Touring Club Schweiz, die Umweltfreisinnigen, die Velokonferenz Schweiz sowie die Städte Delémont und Yverdon-les-Bains.
Die Mehrheit anerkennt, dass die Ersatzpflicht von Velowegen, die durch andere raumwirksame Massnahmen wegfallen, von zentraler Bedeutung ist. So soll sichergestellt werden, dass die Velowegnetze auch zukünftig möglichst intakt zur Verfügung stehen.
Mit Ja mit Präzisierungen geantwortet haben die Kantone ZH, SZ, OW, FR, AI, GR, BS, TI, VS, JU, der Schweizerische Städteverband, economiesuisse, die Aargauer Wanderwege, die Appenzeller Ausserrhoder Wanderwege, Greenpeace, die Interessensgemeinschaft öffentlicher Verkehr Ostschweiz, Klimastreik FR, Pro Natura, der Schweizer Verband für Landtechnik, die Schweizerische Energiestiftung, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Swiss Cycling, der Verband der Schweizer Fahrradlieferanten, die Unternehmergruppe Wettbewerbsfähigkeit, der Verkehrsclub der Schweiz, die Wanderwege beider Basel, WWF Schweiz sowie die Zürcher Wanderwege.
Bei den Vorbehalten wird genannt, dass zwischen Radwegen für den Alltag oder Freizeitverkehr zu unterscheiden sei und der Ersatz von Mountainbike-Wegen nicht zu unnötigen Neubauten führen sollte. Es wird eine gemeinsame Nutzung von Weginfrastrukturen für Wandernde und Mountainbike-Fahrende gefordert, andererseits soll die Attraktivität des Wanderwegnetzes nicht beeinträchtigt werden.