Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/24: Bundesgesetz über Velowege · 23 Seiten
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Grundtenor
Zu den insgesamt 86 Rückmeldungen ergibt sich ein einheitliches Bild. 47 Vernehmlasser sagen Ja (55%). 32 Vernehmlasser sagen Ja mit Präzisierungen (37%). 2 Vernehmlasser sagen Nein mit Vorbehalt (2%). 5 Vernehmlasser sagen Nein (6%).
Im Einzelnen
Mit Ja geantwortet haben die Kantone LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BL, SH, SG, AG, TG, GE, die BPUK, die politischen Parteien EVP, GLP und SPS, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, der Schweizer Verband der Bürgergemeinden und Korporationen, die Allianz Bewegung Sport Gesundheit, die Ärztinnen und Ärzte für den Umweltschutz, die Arbeitsgruppe Berggebiete, die Beratungsstelle für Unfallverhütung, Espace Suisse, der Fachverband Schweizerischer Raumplaner, die Föderation der Motorradfahrer der Schweiz, Fussverkehr Schweiz, die International Mountain Bicycling Association, das Netzwerk Schweizer Pärke, NewRide, Pro Velo Schweiz, Public Health Schweiz, Praktischer Umweltschutz, SchweizMobil, die Schweizer Energiestiftung, die Schweizer Veloallianz Cycla, die Schweizer Unfallversicherung, die Schweizer Wanderwege, Swiss Cycling, die Umweltfreisinnigen, die Velokonferenz Schweiz, der Verband der Schweizer Fahrradlieferanten, der Verkehrs-Club der Schweiz, die Wanderwege beider Basel sowie die Städte Delémont und Yverdon-les-Bains.
Begründet wird dies damit, dass die Planungsgrundsätze sicherstellen, dass die Netze zusammenhängend, direkt, sicher, homogen sowie attraktiv sind, eine hohe Qualität aufweisen und damit geeignet sind, mehr Menschen aufs Velo zu bringen.
Mit Ja mit Präzisierungen geantwortet haben die Kantone ZH, BE, BS, AR, AI, GR, TI, VD, VS, NE und JU, der Schweizerische Städteverband, der Schweizer Verband der Bürgergemeinden und Korporationen, der Schweizerische Bauernverband, economiesuisse, die Aargauer Wanderwege, die Appenzeller Ausserrhoder Wanderwege, die Berner Wanderwege, die Flughafen Zürich AG, Greenpeace, die Association faîtière des organisations suisses de personnes handicapées, Klimastreik FR, die Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft, der Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr, Public Health Doctors, der Schweizer Verband für Landtechnik, die Stiftung Landschaftsschutz, die Thurgauer Wanderwege, der Touring Club Schweiz, die Unternehmergruppe Wettbewerbsfähigkeit, der WWF Schweiz sowie die Züricher Wanderwege.
Verschiedene Teilnehmende möchten die Grundsätze weniger absolut formuliert sehen und wünschen sich mehr Möglichkeiten, von diesen abzuweichen. Die Trennung des Veloverkehrs vom motorisierten und vom Fussverkehr sowie die Durchgängigkeit und Direktheit liessen sich nicht immer umsetzen und die Sicherheit könne auch mit einer Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erreicht werden. Andere wiederum erachten die Kriterien als zu schwammig formuliert und fordern verbindliche Masse und Normvorgaben und dass die Kriterien explizit auch in Knoten gelten. Die Trennung dürfe auch nicht dazu führen, dass auf Hauptachsen des motorisierten Verkehrs kein Veloverkehr mehr geführt werden könne. Weiter wünschen sich einzelne zusätzliche Ziele im Bereich Umweltschutz und zur Konfliktvermeidung mit dem Fussverkehr. Zudem sollen die Grundsätze noch besser gemäss den Bedürfnissen des Alltags- und Freizeitverkehrs differenziert werden.
Mit Nein mit Vorbehalt geantwortet haben die politische Partei SVP und das Centre Patronal.
Begründet wird dies einerseits damit, dass den Kantonen und Gemeinden nicht solch weitreichende Vorschriften gemacht werden sollten und dass weder der Verfassungsartikel noch das FWG entsprechende Grundsätze vorsehen. Zudem wird verlangt, dass die Planungsgrundsätze explizit nicht auf Nationalstrassen 3. Klasse zur Anwendung kämen und dass auf diesen Strassen nur Radstreifen und keine Radwege erstellt werden sollten.
Mit Nein geantwortet haben die politische Partei FDP, der Schweizer Gemeindeverband, der schweizerische Gewerbeverband, der Schweizerische Verband der Umweltfachleute sowie der Automobil Club der Schweiz.