Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/24: Bundesgesetz über Velowege · 23 Seiten

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Die Berücksichtigung der Siedlungs- und Verkehrsplanung greift für economiesuisse zu kurz, dürfe doch die Velowegnetzplanung der übergeordneten Planung nicht widersprechen.

Einzelne Vernehmlasser schlagen vor, Artikel 11 ganz zu streichen, da die Abstimmung all dieser Anliegen und Tätigkeiten selbstverständlich sei (Kantone ZH, SG, Velokonferenz Schweiz). Für den Fachverband der Schweizer Raumplaner ist statt der Siedlungs- und Verkehrsplanung der übergeordnete Begriff Raumplanung zu verwenden.

4.7. Beratung der Kantone, Gemeinden und Dritter (Art. 13 Veloweggesetz)

Verschiedene Vernehmlasser verlangen, dass die Bereitstellung von Grundlagen durch den Bund zwingend sei (Klimastreik FR, Pro Velo Schweiz, Praktischer Umweltschutz, Schweizerische Energiestiftung, Verkehrs-Club der Schweiz).

Der Schweizer Verband der Bürgergemeinden und Korporationen fordert, dass neben den Kantonen und Gemeinden explizit auch die Bürgergemeinden und Korporationen erwähnt würden.

4.8. Unterstützung der privaten Fachorganisationen (Art. 15 Veloweggesetz)

Zahlreiche Vernehmlasser lehnen Bundesbeiträge an Tätigkeiten privater Organisationen ab (FDP, SVP, Schweizer Verband der Bürgergemeinden und Korporationen, Centre Patronal, Schweizerverband für Landtechnik, Verband des Strassenverkehrs). Für weitere kommt eine solche Unterstützung nur in Frage, wenn kein Verbandsbeschwerderecht gemäss Artikel 17 Veloweggesetz verankert wird (economiesuisse, Flughafen Zürich AG).

Der Automobil Club Schweiz verlangt, dass im erläuternden Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens die privaten Fachorganisationen präzisiert werden, die Schweizer Unfallversicherung beantragt «privat» zu streichen. Im Bericht wurde die Pro Velo Schweiz beispielhaft als Fachorganisation genannt. Verschiedene Organisationen wünschen, dass sie im Bericht ebenfalls explizit genannt werden, so namentlich der Verkehrs-Club der Schweiz, (unterstützt von Schweizer Gewerkschaftsbund, Klimastreik FR, Schweizer Energiestiftung), die International Mountain Bicycling Association und Swiss Cycling.

4.9. Weitergehende Vorgaben für Fachstellen (Art. 16 Veloweggesetz)

Einzelne Vernehmlasser verlangen, dass im Gesetz oder im erläuternden Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens Vorgaben zur fachlichen Qualifikation der Fachpersonen in den Fachstellen festgehalten werden (Kanton UR, Allianz Bewegung Sport Gesundheit, SchweizMobil, Schweizer Velo-Allianz Cycla).

Neben den Kantonen sollen auch die Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnenden eine Fachstelle einrichten müssen (Kanton TI, Pro Velo Schweiz). Die Umsetzung der Fachstellen soll innert drei Jahren erfolgen (Pro Velo Schweiz, SchweizMobil). Der Kanton Zürich empfiehlt, dass sich die inhaltlichen Vorgaben an die Fachstellen am entsprechenden Dokument der Velokonferenz orientiert2.

Der Kanton Aargau regt an, die Einrichtung von Fachstellen als Kann-Formulierung zu verankern und im erläuternden Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zudem den Gesetzestext besser zu erläutern.

4.10. Umstrittene Beschwerdelegitimation (Art. 17 Veloweggesetz)

Mehrere Vernehmlasser lehnen die Beschwerdelegitimation für Fachorganisationen sowohl im Veloweggesetz als auch im Fuss- und Wanderweggesetz ab (Kantone AI, SZ, FDP, SVP, economiesuisse, Schweizerischer Baumeiserverband, Aéroport Genève, Automobil Club Schweiz, Centre Patronal,

2 Velokonferenz Schweiz; Velofachstellen – Aufgaben und Organisation; Biel 2012