Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/24: Bundesgesetz über Velowege · 23 Seiten
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Begründet wird dies mit unnötigem Einbezug Dritter, nicht geklärter Finanzierung und möglichen unnötigen Informationskampagnen.
3.6. Frage 6: Präzisierung von Artikel 6 NSG
Sind Sie damit einverstanden, dass Art. 6 des Bundesgesetzes über Nationalstrassen im Hinblick auf Flächen für den Fuss- und Veloverkehr bei Anschlüssen zu Nationalstrassen erster und zweiter Klasse sowie bei Nationalstrassen dritter Klasse präzisiert wird?
Ja Ja, mit Prä- Nein, mit Nein zisierungen Vorbehalt Kantone (inkl. BPUK) 23 3 10
Politische Parteien 4 0 01
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, 4 0 00
Städte und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 1 0 00
Weitere Verbände, Vereine und Organisationen 28 3 00
Weitere 2 0 00
Total 62 6 11
Grundtenor
Zu den insgesamt 70 Rückmeldungen ergibt sich ein einheitliches Bild. 62 Vernehmlasser sagen Ja (89%). 6 Vernehmlasser sagten Ja mit Präzisierungen (9%). 1 Vernehmlasser sagt Nein mit Vorbehalt (1%). 1 Vernehmlasser sagt Nein (1%).
Im Einzelnen
Mit Ja geantwortet haben die Kantone ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, BS, BL, SH, SO, AR, SG, GR, TG, VS, NE, GE, JU, die BPUK, die politischen Parteien EVP, GLP, GPS, SPS, der Schweizerische Gemeindeverband, der Schweizerischer Städteverband, der Schweizer Verband der Bürgergemeinden und Korporationen, die Schweizer Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete, economiesuisse, die Allianz Bewegung Sport Gesundheit, die Appenzeller Ausserrhoder Wanderwege, die Arbeitsgruppe Berggebiete, die Ärztinnen und Ärzte für den Umweltschutz, die Beratungsstelle für Unfallverhütung, der Fachverband Schweizer Raumplaner, Fussverkehr Schweiz, Greenpeace, der Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr, die International Mountain Bicycling Association, Klimastreik FR, das Netzwerk Schweizer Pärke, NewRide, Public Health Schweiz, Praktischer Umweltschutz, Pro Velo Schweiz, die Schweizer Energiestiftung, die Schweizer Wanderwege, die Schweizer Unfallversicherung, die Schweizer Velo-Allianz Cycla, Swiss Cycling, die Velokonferenz Schweiz, der Touring Club der Schweiz, die Umweltfreisinnigen, der Verband der Schweizer Fahrradlieferanten, der Verkehrs-Club der Schweiz, die Wanderwege beider Basel, WWF Schweiz, die Stadt Delémont und Yverdon-les-Bains.
Die grosse Mehrheit erachtet die Präzisierung in Art. 6 NSG als richtig, weil sie Rechtssicherheit schafft und der Bund in seiner Rolle als Bauherr massgeblich zur Verbesserung der Veloinfrastruktur im Bereich der Nationalstrassen beitragen könne.
Mit Ja mit Präzisierungen geantwortet haben die Kantone AG, TI und VD, der Automobil Club Schweiz, das Centre Patronal und die Föderation der Motorradfahrer der Schweiz.
Die wichtigsten Präzisierungen sind, dass der Bund auch die Finanzierung der kantonalen Radwege beziehungsweise auch deren Unterhalt übernimmt und dass die Finanzierung der Veloinfrastruktur auch nach dem Verursacherprinzip erfolge und auch für neue Infrastrukturanlagen gelte.
Mit Nein mit Vorbehalt geantwortet hat der Kanton AI.
Befürchtet wird, dass der Kanton für unbestimmte Zeit auf die Realisierung von bereits geplanten Langsamverkehrsverbindungen warten muss.