Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/24: Bundesgesetz über Velowege · 23 Seiten
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Ja Ja, mit Prä- Nein, mit Nein zisierungen Vorbehalt Kantone (inkl. BPUK) 25 2 00
Politische Parteien 4 0 01
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, 2 2 00
Städte und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 1 1 01
Weitere Verbände, Vereine und Organisationen 31 4 10
Weitere 2 0 00
Total 65 9 12
Grundtenor
Zu den insgesamt 77 Rückmeldungen ergibt sich ein einheitliches Bild. 65 Vernehmlasser sagen Ja (84%). 9 Vernehmlasser sagen Ja mit Präzisierungen (12%). 1 Vernehmlasser sagt Nein mit Vorbehalt (1%). 2 Vernehmlasser sagen Nein (3%).
Im Einzelnen
Mit Ja geantwortet haben die Kantone ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, BS, BL, SH, SO, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, GE, JU, die BPUK, die politischen Parteien EVP, GLP, GPS, SPS, der Schweizer Städteverband, die Schweizer Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete, economiesuisse, die Allianz Bewegung Sport Gesundheit, die Appenzeller Ausserrhoder Wanderwege, die Arbeitsgruppe Berggebiete, die Ärztinnen und Ärzte für den Umweltschutz, die Beratungsstelle für Unfallverhütung, der Fachverband Schweizer Raumplaner, die Föderation der Motorradfahrer der Schweiz, Fussverkehr Schweiz, Greenpeace, der Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr, die Interessensgemeinschaft öffentlicher Verkehr Ostschweiz, die International Mountain Bicycling Association, Klimastreik FR, das Netzwerk Schweizer Pärke, NewRide, Public Health Schweiz, Praktischer Umweltschutz, Pro Velo Schweiz, SchweizMobil, die Schweizer Energiestiftung, die Schweizer Wanderwege, die Schweizer Unfallversicherung, die Schweizer Velo-Allianz Cycla, Swiss Cycling, die Velokonferenz Schweiz, der Touring Club der Schweiz, die Unternehmergruppe Wettbewerbsfähigkeit, der Verband der Schweizer Fahrradlieferanten, der Verkehrs-Club der Schweiz, die Wanderwege beider Basel,
WWF Schweiz, die Stadt Delémont und Yverdon-les-Bains.
Die grosse Mehrheit erachtet es als wichtig, dass der Bund die Öffentlichkeit umfassend über die Velowegnetze informiert und die Kantone und Dritte bei der Information über die Velowegnetze unterstützen kann. Dies stärkt die offiziellen, von den Behörden geförderten und genehmigten Velowegnetze. Zudem leitet sich der Artikel direkt vom Verfassungsartikel ab.
Mit Ja mit Präzisierungen geantwortet haben die Kantone NE und VS, der Schweizerische Gemeindeverband, der Schweizerische Verband der Bürgergemeinden und Korporationen, der Schweizer Bauernverband, Ouest Lausanne, Schweizer Verein für Landtechnik, die Umweltfreisinnigen und Wald Schweiz.
Die wichtigsten Präzisierungen umfassen Bedingungen, dass die Information des Bundes in enger Abstimmung mit den Kantonen erfolgen solle und jede Staatsebene in ihrer eigenen Verantwortung informiere (der Bund soll den Gemeinden nicht sagen, was sie zu tun haben), die Fachapplikation Langsamverkehr des Bundes den Kantonen gratis zur Verfügung gestellt werde, Haftungsfragen geklärt seien, die Information auch Verhaltensregeln beinhaltet und Imagekampagnen eingeschlossen seien und der Artikel mit Verhaltensregeln im Allgemeinen und im Speziellen in ländlichen Gebieten ergänzt werde.
Mit Nein mit Vorbehalt geantwortet hat das Centre Patronal.
Befürchtet wird, dass bei der Information Imagekampagnen miteingeschlossen sind.
Mit Nein geantwortet haben die SVP und der Automobil Club Schweiz.