Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/24: Bundesgesetz über Velowege · 23 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht
Im Einzelnen
Mit Ja geantwortet haben die Kantone ZH, LU, UR, OW, NW, GL, ZG, SO, BL, SH, AR, SG, GR, TG, VD, VS, GE, JU, die BPUK, die politischen Parteien EVP, GLP, SPS, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, der Schweizerische Gemeindeverband, der Schweizerische Städteverband, der Schweizerischer Verband der Bürgergemeinden und Korporationen, die Allianz Bewegung Sport Gesundheit, die Appenzeller Ausserrhoder Wanderwege, die Arbeitsgruppe Berggebiet, die Ärztinnen und Ärzte für den Umweltschutz, die Beratungsstelle für Unfallverhütung, der Fachverband Schweizerischer Raumplaner, die Föderation der Motorradfahrer der Schweiz, Fussverkehr Schweiz, Greenpeace, der Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr, die International Mountain Bicycling Association, Klimastreik FR, Public Health Schweiz, Praktischer Umweltschutz, Pro Velo Schweiz, SchweizMobil, die Schweizer Unfallversicherung, die Schweizer Velo-Allianz Cycla, die Schweizer Wanderwege, die Schweizerische Energiestiftung, Swiss Cycling, der Touring Club
Schweiz, die Umweltfreisinnigen, die Velokonferenz Schweiz, Verband der Schweizer Fahrradlieferanten, der Verkehrs-Club der Schweiz, die Wanderwege beider Basel, WWF Schweiz sowie die Städte Delémont und Yverdon-les-Bains.
Die grosse Mehrheit ist der Meinung, dass der Bund mit wegweisenden Anlagen Standards setzen oder gar Leuchtturmprojekte realisieren kann. Dadurch kann er eine Vorbildfunktion einnehmen.
Mit Ja mit Präzisierungen geantwortet haben die Kantone BE, SZ, FR, BS, AI, AG, TI, NE, der Schweizerische Bauernverband, der Automobil Club der Schweiz, die Interessensgemeinschaft öffentlicher Verkehr Ostschweiz, das Netzwerk Schweizer Pärke, NewRide, der Schweizer Verband für Landtechnik, der Schweizerischer Verband der Umweltfachleute sowie die Unternehmergruppe Wettbewerbsfähigkeit.
Die wichtigsten Präzisierungen sind, dass die Kosten zu Lasten des Bundes gehen müssen (Kausalitätsprinzip), die Investitionen vor allem für Infrastrukturen und Anlagen von überkantonaler oder nationaler Bedeutung gemacht werden sollen, der Begriff «in hoher Qualität» noch weiter zu klären sei, «in hoher Qualität» auch bedeute, dass keine weitergehenden Konflikte mit Naturschutz, forstlicher Nutzung und der Nah-Erholung entstehen, anstelle von «in hoher Qualität» der Begriff «angemessene oder ausreichende Qualität» verwendet werden soll, die Anbindung an das kantonale und kommunale Netz koordiniert und sichergestellt werden müsse und die Selbstbindung des Bundes bezüglich des Qualitätsstandards sich nicht auf Artikel 88 BV abstützen lasse.
Mit Nein mit Vorbehalt geantwortet haben die SVP, der Schweizerische Baumeisterverband und das Centre Patronal.
Als wichtige Gründe werden genannt, dass die Bauten und Anlagen des Bundes die gleichen Anforderungen erfüllen und die gleiche Qualität wie bei den Kantonen haben sollen, diese nach den geltenden Normen zu erstellen sind und dies nur, wenn ein ausgewiesenes öffentliches Interesse bestehe.
Mit Nein geantwortet haben economiesuisse, die Berner Wanderwege sowie die Flughafen Zürich AG.
Als wichtige Gründe genannt werden, dass eine Selbstbindung des Bundes bezüglich des Qualitätsstandards sich nicht auf Artikel 88 BV abstützen liesse, die Kohärenz der Infrastrukturentwicklung dadurch unnötigerweise erschwert würde, für die Kantone explizit keine solchen Anforderungen bestehen und keine Qualitätsunterschiede zwischen den Infrastrukturen des Bundes und der Kantone bestehen sollen.
3.5. Frage 5: Information (Art. 14 Veloweggesetz)
Sind Sie damit einverstanden, dass der Bund die Öffentlichkeit umfassend über die Velowegnetze informiert und die Kantone und Dritte bei der Information über Velowegnetze unterstützen kann?