Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/24: Bundesgesetz über Velowege · 23 Seiten

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Mit Nein geantwortet hat die SVP.

Das Nein wird begründet mit der Befürchtung, dass die Gelder aus dem Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) zweckentfremdet werden.

4. Weitere Bemerkungen zur Vernehmlassungsvorlage

Verschiedene Vernehmlasser äusserten sich zu Themen, die im Fragenkatalog zur Vernehmlassung nicht behandelt wurden. Diese Themen werden, wo immer möglich, den einzelnen Artikeln des Veloweggesetzes zugeordnet.

4.1. Definition von Begriffen (Art. 1 und 2 Veloweggesetz)

Einzelne Vernehmlasser wünschen sich abweichende Begriffe oder Bezeichnungen als in der Vorlage verwendet. So soll im Zweckartikel statt von «Anlage» von «Bau» oder «Realisierung» gesprochen werden (Kanton SG, Velokonferenz Schweiz). Weiter kritisieren einzelne Vernehmlasser den Begriff «Velowegnetze» als unüblich und schlagen alternativ «Velonetze» oder «Veloroutennetze» vor (Kantone BL, BS, AG, Schweizer Städteverband). Weitere Vernehmlasser fordern eine ausführlichere Definition von Velowegnetzen und dass weitergehende Qualitätskriterien und Parkierungsanlagen (Kanton TI) bereits in Artikel 2 explizit erwähnt werden (GPS, Velokonferenz Schweiz). Auch die «entsprechenden Infrastrukturen» sollen konkreter definiert werden (Kanton VD). Die Unternehmergruppe Wettbewerbsfähigkeit fordert, dass Velowegnetze nur «möglichst» durchgehend sein müssen. Velowegnetze sollen nicht nur durchgehend sein, sondern auch ununterbrochen (Kanton TI). Die Signalisation und die Sicherheit sollen in Artikel 2 explizit erwähnt werden (Kanton TI). Weiter solle die im erläuternden Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens erwähnte Gleichstellung der Velowege mit den Fuss- und Wanderwegen auch im Gesetz explizit postuliert werden (Public Health Doctors).

4.2. Ausführlichere Definitionen der Velowegnetze für den Alltag und die Freizeit

(Art. 3 und Art. 4 Veloweggesetz)

Auch in diesen Artikeln fordern einige Vernehmlasser eine weitergehende Definition oder andere Bezeichnung von Begriffen. So seien die «Wege» zu präzisieren (Fussverkehr Schweiz, Public Health Doctors), die «Velobahn» zu definieren (Kantone BL, VD), respektive ein alternativer Begriff wie «Velovorzugs- oder Velovorrangroute» zu wählen. Der Begriff «Wandern» solle dem FWG vorbehalten bleiben und entsprechend eine andere Bezeichnung für «Velowander-Routen» gesucht werden (Kanton SO). Die italienische Übersetzung der Definitionen (Velobahnen und Wege) soll mit der aktuell gültigen Gesetzgebung abgeglichen werden (Kanton TI).

Die Aufzählung von Infrastrukturelementen sei zu ergänzen mit Velostrassen (Kanton ZH, Velokonferenz Schweiz) und Ladestationen für E-Bikes (International Mountain Bicycling Association), der Begriff «ähnliche Infrastrukturen» zu präzisieren (Kanton VD). Andere Vernehmlasser wiederum verlangen die Streichung der Veloparkierungsanlagen (Kantone ZG, GR), mindestens dürfe aus der Erwähnung dieser keine Verpflichtung zur Erfassung aller Veloparkierungsanlagen abgeleitet werden dürfen (Kanton GR).

Die Bedürfnisse von Schülern und Pendlern seien zu integrieren sowie Sportanlagen explizit zu erwähnen (Allianz Bewegung Sport Gesundheit, Pro Velo Schweiz, Schweizer Velo-Allianz Cycla).

Verschiedene Organisationen fordern, dass die Velowegnetze für die Freizeit explizit mit den Siedlungskernen und den grossen öV-Haltestellen verbunden werden (Kanton BE, GPS, SPS, Allianz Bewegung Sport Gesundheit, Pro Velo, Schweizer Velo-Allianz Cycla, SchweizMobil, Swiss Cycling, Velokonferenz Schweiz). Zudem sollen Übungsmöglichkeiten für Kinder auf den Freizeitnetzen explizit genannt (Fussverkehr Schweiz, kindundumwelt, Pro Velo Schweiz) und die Aufzählung der Infrastrukturelemente mit Radstreifen ergänzt werden (Kanton ZG).