Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/38: Änderung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) - Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung · 23 Seiten
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denstand aufgrund der arbeitsmarktlichen Folgen von Covid-19 erneut massiv verschlechtern.
1.4 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung
Um das absehbare finanzielle Ungleichgewicht der ALV aus den arbeitsmarktlichen Folgen von Covid-19 und dessen Bekämpfung zu vermeiden, wurden mehrere Varianten geprüft.
1.4.1 Keine weitere Zusatzfinanzierung
Ohne Zusatzfinanzierung würde die ALV die Schuldenobergrenze überschreiten und die Schuldenbremse würde aktiviert. Damit würde eine umfassende Gesetzesrevision zur finanziellen Stabilisierung ausgelöst. Zudem müssten die Lohnbeiträge ab dem 1. Januar 2021 vorgängig erhöht werden, was eine prozyklische Wirkung hätte.
Dies würde die aufgrund der ausserordentlichen Covid-19-Massnahmen bereits stark angestiegene Bundesschuld nicht weiter erhöhen. Diese Alternative wurde nicht weiterverfolgt, da damit eine rasche und langfristige finanzielle Stabilisierung der ALV ohne starke negative Effekte auf die Wirtschaft nicht möglich gewesen wäre.
Die ALV verfügt seit der letzten Revision des AVIG über ein ausgewogenes Finanzierungs- und Leistungssystem: Die Finanzen der ALV haben sich entlang dem vom Gesetzgeber bestimmten und an Konjunkturzyklen ausgerichteten Konzept zu entwickeln, die eine Verschuldung in konjunkturell schlechten Jahren und eine Entschuldung in konjunkturell guten Jahren vorsieht. Unter diesen Rahmenbedingungen kann die ALV konjunkturstabilisierend wirken. Das bewährte System würde ausser Gleichgewicht gebracht, wenn eine weitgehende Revision des AVIG aufgrund eines ausserordentlichen Schocks, wie er mit der Covid-19-Krise erfolgt ist, durchgeführt werden müsste. Das Finanzierungssystem der ALV würde sich dadurch an einer ausserordentlichen Lage statt an der Konjunkturneutralität ausrichten.
Ein weiterer Grund, der gegen diese Alternative spricht, ist die Erhöhung der Lohnbeiträge. Die Erhöhung von Lohnprozenten zur Zusatzfinanzierung der ALV soll bei der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage möglichst vermieden werden. Die Erhöhung würde alle Beitragszahlenden und damit alle Arbeitgeber und Arbeitnehmenden direkt belasten. Sie würde die Kaufkraft aller angestellten Personen schwächen und die Lohnkosten der Unternehmen erhöhen. Eine Beitragserhöhung würde somit den Bestrebungen für eine rasche wirtschaftliche Erholung entgegenwirken.
Kann die ALV ihre Schulden nicht innerhalb eines Konjunkturzyklus abbauen, wäre ihre finanzielle Stabilität auch bei einer nächsten Wirtschaftskrise nicht mehr gesichert und die von der ALV zu erbringenden Versicherungsleistungen wären in Gefahr. Trotz der durch die Erhöhung der Lohnbeiträge erhaltenen zusätzlichen Einnahmen von bis zu 960 Millionen Franken müsste der Bund die Liquidität der ALV für längere Zeit absichern. Auch bei einer raschen Gesetzesrevision mit höheren Lohnbeiträgen und möglichen Leistungskürzungen könnte die Rückzahlung der