Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/38: Änderung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) - Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung · 23 Seiten
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Abbildung 1: Aktuelle finanzielle Lage der ALV (Beträge in Millionen Franken)
Basisszenario (Konjunkturprognosen 16.06.20) 20202021
Arbeitslosenquote 3.8 % 4.1 % Arbeitslose 174 900 189 300 Ertrag total 14 092 8 146 Aufwand total 22 191 12 566
Resultat -8099 -4420 Eigenkapital per 1. Januar 1755 -6344 Eigenkapital per 31. Dezember -6344 -10 764 Tresoreriedarlehen Bestand 1. Januar 08100
Tresoreriedarlehen Aufnahme 81004400
Im Aufwand total sind enthalten:
Tresoreriedarlehen Bestand 31. Dezember 8100 12 500 ALE 80258775
KAE 12 200 1 400
Quelle: SECO
1.3 Handlungsbedarf und Ziele
Damit die Handlungsfähigkeit der ALV als Konjunkturstabilisator erhalten bleibt, ist eine Zusatzfinanzierung nötig. Um in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage eine prozyklisch wirkende Erhöhung der Lohnbeiträge zu vermeiden und die Kaufkraft dadurch nicht zu schwächen, soll der Bund einen weiteren ausserordentlichen Beitrag an die ALV leisten. Der starke Schuldenanstieg 2020 ist im Wesentlichen auf die hohen KAE zurückzuführen, verursacht durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Epidemie sowie den mit Covid-19 verbundenen behördlichen Massnahmen des Bundes. Der Bund soll daher 2020 eine Zusatzfinanzierung im Umfang der KAE für die Abrechnungsperioden 2020 leisten. Der vom Parlament im Rahmen des Nachtrags IIa zum Voranschlag 2020 am 10. Juni 202010 genehmigte Nachtragskredit von 14,2 Milliarden Franken bemisst sich an den im April 2020 geschätzten Kosten von 20,2 Milliarden Franken, abzüglich der bereits geleisteten ausserordentlichen Zusatzfinanzierung von 6 Milliarden Franken. Die Mittel sollen dem Fonds schrittweise und abgestimmt auf den effektiven Bedarf überwiesen werden. Zudem wird die rechtliche Grundlage geschaffen, damit der Bund die Arbeitslosenversicherung 2021 nochmals unterstützen kann, sollte sich der Schul-
10 BBl 2020 4661