Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/38: Änderung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) - Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung · 23 Seiten

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dität der ALV die Rechtsgrundlage für einen ausserordentlichen Beitrag an den ALV-Fonds im Umfang von 6 Milliarden Franken geschaffen. Das Parlament hat diesen Betrag mit Beschluss über den Nachtragskredit I zum Voranschlag 2020 am 6. Mai 20209 gutgeheissen. Trotz diesem ausserordentlichen Beitrag dürfte der per Ende 2019 schuldenfreie ALV-Fonds gemäss heutigen Prognosen Ende 2020 einen Schuldenstand von über 8 Milliarden Franken aufweisen. Damit würde die Schuldenbremse ausgelöst.

Es ist zu beachten, dass sich die Beurteilung der finanziellen Folgen für die ALV seit April 2020 geändert hat, die Problemlage aber weiterhin besteht. Im April 2020 musste aufgrund des massiven und raschen Anstiegs der Anträge auf KAE von einem deutlich pessimistischeren Verlauf der wirtschaftlichen Entwicklung ausgegangen werden. Auf der Grundlage dieses Anstiegs wurde ein zusätzlicher Finanzbedarf der ALV aufgrund von Covid-19 von über 20 Milliarden Franken erwartet. An dieser Grundlage wurde die Höhe der beiden Nachtragskredite ausgerichtet.

Aufgrund der Konjunkturprognose vom 16. Juni 2020 wurde die Finanzplanung der ALV aktualisiert. Dank der Lockerung der gesundheitspolitischen Massnahmen haben sich die Prognosen aufgehellt, wodurch sich auch die Einschätzung der finanziellen Belastung der ALV verändert hat. Auch mit möglicherweise tieferen Ausgaben für KAE würde die ALV Ende 2020 die Schuldenobergrenze überschreiten. Der vom Parlament über den Nachtragskredit verabschiedete Betrag von 14,2 Milliarden Franken, deren gesetzliche Grundlage durch die vorliegende Gesetzesänderung geschaffen wird, ist somit als Maximalbetrag zu verstehen. Die Prognoseunsicherheit bleibt weiterhin ausserordentlich gross. Dies hängt einerseits mit der Unsicherheit über den Konjunkturverlauf zusammen, andererseits bleibt es aufgrund der zeitlich verzögerten Abrechnung unklar, in welchem Ausmass die Unternehmen bisher tatsächlich KAE beansprucht haben und wie lange sie noch auf das Instrument der KAE zurückgreifen werden.

Nachfolgend wird die aktuelle finanzielle Lage der ALV (unter Berücksichtigung der bereits gewährten Zusatzfinanzierung von 6 Milliarden Franken und der Konjunkturprognosen vom 16. Juni 2020) dargestellt:

9 BBl 2020 2845