Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/49: Bundesgesetz über die Landwirtschaft. Änderung · 19 Seiten

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In den letzten Jahren dehnte die EU ihre Zuckerproduktion massiv aus. Dem höheren Angebot und der Wechselkursentwicklung entsprechend sank der Preis für Zucker aus der EU stark, was den Preis für Schweizer Zucker unter Druck

setzte. Vor diesem Hintergrund fürchtet die Kommission für Wirtschaft und Ab-

gaben des Nationalrates um den Fortbestand der Zuckerproduktion in der Schweiz. Sie will deshalb einen Mindestgrenzschutz und eine höhere Stützung für eine ökologischere Zuckerrübenproduktion festlegen.

Nachdem die EU per Ende September 2017 die Produktionsmengen freigab und gleichzeitig die Exportbeschränkung aufhob, sanken die Zuckerpreise in der EU deutlich, und die EU wurde von einer Zuckernettoimporteurin zur Nettoexporteurin. Dies wirkte sich auch auf den Zuckerpreis in der Schweiz aus, wo die Frankenstärke Zuckerimporte zusätzlich verbilligte. Angesichts dieser Herausforderungen für die Zuckerwirtschaft erhöhte der Bundesrat Ende 2018 den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung vorübergehend um 300 auf 2100 Franken pro Hektare und Jahr und legte befristet einen Grenzschutz von mindestens 70 Franken pro Tonne Zucker fest. Diese Massnahmen laufen 2021 aus. Die Kommission ist jedoch der Ansicht, die Schweizer Zuckerwirtschaft könne ohne zusätzliche Stützung nicht weiterbestehen. Sie rechnet damit, dass sonst nicht nur die Zuckerrübenproduktion weiter abnähme, sondern dass in der Folge auch die beiden Zuckerfabriken in Aarberg und in Frauenfeld nicht mehr ausgelastet werden könnten und schliesslich nicht mehr ausreichend Schweizer Zucker hergestellt würde.

Die Kommission will deshalb den heute auf Verordnungsstufe geregelten Mindestgrenzschutz von 70 Franken pro Tonne Zucker im Landwirtschaftsgesetz verankern. Zugleich will sie ökologisch angebaute Zuckerrüben stärker fördern als bisher: Nach dem Willen einer knappen Mehrheit soll der Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben, die gemäss ökologischem Leistungsnachweis angebaut werden, auf 1500 Franken pro Hektare und Jahr gekürzt, dafür soll für biologisch angebaute Zuckerrüben ein Zuschlag von 700 Franken und für fungizid- und insektizidfrei angebaute Zuckerrüben ein solcher von 500 Franken pro Hektare und Jahr ausgerichtet werden. Die Mehrheit ist der Überzeugung, wolle man die Probleme mit Abbauprodukten von Pflanzenschutzmitteln in den Gewässern lösen, brauche es einen beschleunigten ökologischen Umbau der Landwirtschaft, und gerade der Zuckerrübenanbau sei im Hinblick auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ökologisch eher bedenklich. Auch der Minderheit ist es wichtig, den Anbau von Biozuckerrüben zu fördern. Sie möchte jedoch den aktuellen Beitrag von 2100 Franken pro Jahr Hektare und Jahr beibehalten und für nach den Richtlinien des Biolandbaus oder der integrierten Produktion erzeugte Zuckerrüben 200 Franken zusätzlich ausrichten.

Die Kommission ist der Ansicht, mit ihrer Vorlage die Zuckerproduktion in der Schweiz stärken und angemessen schützen zu können. Mit dem nach Anbaumethode differenzierten Einzelkulturbeitrag fördert sie zudem eine ökologische Anbauweise und trägt dem verbreiteten Anliegen nach reduziertem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Rechnung.