Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/49: Bundesgesetz über die Landwirtschaft. Änderung · 19 Seiten
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der Einzelkulturbeitragsverordnung für die Jahre 2019–2021 von 1800 Franken um 300 Franken auf 2100 Franken pro Hektare und Jahr erhöhte Beitrag soll beibehalten werden. Wer Zuckerrüben zur Zuckerherstellung ergänzend zum ÖLN nach den Richtlinien von IP-Suisse oder nach den Anforderungen an die biologische Produktion anbaut, soll zusätzlich 200 Franken pro Hektare und Jahr erhalten. Die Voraussetzungen für den Zusatzbeitrag, die Verfahren, Kontrollen und Verwaltungssanktionen sollen in den Ausführungsbestimmungen definiert werden. In Analogie zu Anhang 1 Ziffern 8.1 und 8.2 der Verordnung vom 23. Oktober 2013 über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft8 sollen die Organisationen, welche Richtlinien erarbeiten können, die zu Zusatzbeiträgen berechtigen, sowie das Anerkennungsverfahren in der Verordnung aufgeführt werden.
5 Auswirkungen
5.1 Auswirkungen auf den Bund
Die zeitlich unbefristete Anwendung des Mindestgrenzschutzes für Zucker bewirkt in Phasen, in denen der aus der Differenz zwischen EU-Marktpreis und Weltmarktpreis ermittelte Grenzschutz unter 7 Franken je 100 kg zu liegen käme, höhere Grenzabgaben insbesondere zu Gunsten der Pflichtlagerorganisation. Die künftigen Mehreinnahmen des neu eingeführten Mindestgrenzschutzes lassen sich nicht abschätzen, da sich die Grenzschutzhöhe in einem Regime ohne Mindestgrenzschutz nicht vorhersehen lässt. Von den beim Import entrichteten Grenzabgaben werden zudem mehr als 50 Prozent beim Reexport des Zuckers zurückgefordert.
Mit der Reduktion des Einzelkulturbeitrags für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung von 1800 Franken gegenüber der Botschaft vom 12. Februar 20209 zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) auf 1500 Franken pro Hektare und Jahr dürfte die Anbaufläche nach ÖLN sinken. Gleichzeitig dürfte die fungizid- und insektizidfrei bewirtschaftete Zuckerrübenfläche ansteigen, weil ergänzend zum Zuschlag von 500 Franken zum Einzelkulturbeitrag noch ein Ressourceneffizienzbeitrag von 400 Franken pro Hektare und Jahr ausgerichtet wird. Ebenfalls dürfte die nach den Anforderungen an die biologische Produktion kultivierte Zuckerrübenfläche ansteigen, da mit dem Zuschlag zum Einzelkulturbeitrag der Anreiz gegenüber heute leicht erhöht wird. Insgesamt dürfte der Finanzbedarf für die Einzelkulturbeiträge für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung gegenüber der Botschaft AP22+ dennoch niedrigerer ausfallen.
In Abhängigkeit des Anstiegs der biologisch oder fungizid- und insektizidfrei bewirtschafteten Zuckerrübenfläche steigt der Mittelbedarf im Zahlungsrahmen Direktzahlungen.
Der Vorschlag der Minderheit stellt gegenüber der Botschaft AP22+ eine unbefristete Erhöhung des Einzelkulturbeitrags für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung um 300 auf 2100 Franken je Hektare und Jahr dar. Bei Erreichung der von der Zuckerwirtschaft angestrebten Zuckerrübenanbaufläche von 20 000 Hektaren resultiert ab 2022
8 SR 910.13
9 BBl 2020 3955