Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/49: Bundesgesetz über die Landwirtschaft. Änderung · 19 Seiten

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Wirtschaftszweig Anzahl Beschäf- Anteil an Gesamtbe-

tigte in VZÄ schäftigung im Sektor (2017)

Herstellung von Backwaren 26 694 32,7%

Schlachten und Fleischverarbei-

14 763 18,1%

tung

Herstellung von sonstigen

8236 10,1%

Nahrungsmitteln

sonstige Milchverarbeitung 6779 8,3%

Herstellung von Kakao- und

5063 6,2%

Schokoladeerzeugnissen

Herstellung von anderen Ge-

3966 4,9%

tränken

Herstellung von Käse 3856 4,7%

Verarbeitung von Kaffee und

3519 4,3%

Tee

Herstellung von Erfrischungs-

1760 2,2%

getränken

Verarbeitung von Kartoffel,

1722 2,1%

Obst und Gemüse

Herstellung von Zuckerwaren 1388 1,7%

Restliche (je unter 1,5%) 4009 4,9%

Quelle: BFS Beschäftigungsstatistik

Für Waren, die zur Veredelung vorübergehend in die Schweiz eingeführt werden, ist gemäss Zollrecht das Verfahren der aktiven Veredelung anwendbar. Dieses beinhaltet das Nichterhebungs- und das Rückerstattungsverfahren. Im Nichterhebungsverfahren werden die Zollabgaben bis zur Wiederausfuhr ausgesetzt, im Rückerstattungsverfahren werden die bei der Einfuhr erhobenen Abgaben beim Export zurückerstattet. Demselben Mechanismus unterliegen die von der Pflichtlagerorganisation erhobenen Garantiefondsbeiträge zur Pflichtlagerfinanzierung. Zucker ist gut lagerfähig; für die Bedarfsdeckung von drei Monaten liegen rund 55 000 Tonnen an Pflichtlager. Der Pflichtlagerorganisation sind mit dem Antrag auf Rückerstattung des Garantiefondsbeitrags entsprechende Importnachweise vorzulegen, damit für exportierten Zucker keine Rückerstattungen über die entrichteten Importabgaben hinaus geleistet werden.