Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/49: Bundesgesetz über die Landwirtschaft. Änderung · 19 Seiten
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Wirtschaftszweig Anzahl Beschäf- Anteil an Gesamtbe-
tigte in VZÄ schäftigung im Sektor (2017)
Herstellung von Backwaren 26 694 32,7%
Schlachten und Fleischverarbei-
14 763 18,1%
tung
Herstellung von sonstigen
8236 10,1%
Nahrungsmitteln
sonstige Milchverarbeitung 6779 8,3%
Herstellung von Kakao- und
5063 6,2%
Schokoladeerzeugnissen
Herstellung von anderen Ge-
3966 4,9%
tränken
Herstellung von Käse 3856 4,7%
Verarbeitung von Kaffee und
3519 4,3%
Tee
Herstellung von Erfrischungs-
1760 2,2%
getränken
Verarbeitung von Kartoffel,
1722 2,1%
Obst und Gemüse
Herstellung von Zuckerwaren 1388 1,7%
Restliche (je unter 1,5%) 4009 4,9%
Quelle: BFS Beschäftigungsstatistik
Für Waren, die zur Veredelung vorübergehend in die Schweiz eingeführt werden, ist gemäss Zollrecht das Verfahren der aktiven Veredelung anwendbar. Dieses beinhaltet das Nichterhebungs- und das Rückerstattungsverfahren. Im Nichterhebungsverfahren werden die Zollabgaben bis zur Wiederausfuhr ausgesetzt, im Rückerstattungsverfahren werden die bei der Einfuhr erhobenen Abgaben beim Export zurückerstattet. Demselben Mechanismus unterliegen die von der Pflichtlagerorganisation erhobenen Garantiefondsbeiträge zur Pflichtlagerfinanzierung. Zucker ist gut lagerfähig; für die Bedarfsdeckung von drei Monaten liegen rund 55 000 Tonnen an Pflichtlager. Der Pflichtlagerorganisation sind mit dem Antrag auf Rückerstattung des Garantiefondsbeitrags entsprechende Importnachweise vorzulegen, damit für exportierten Zucker keine Rückerstattungen über die entrichteten Importabgaben hinaus geleistet werden.