Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/49: Bundesgesetz über die Landwirtschaft. Änderung · 19 Seiten
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Quellen: Thomson-Reuters, EU-Kommission, SNB, EZV/réservesuisse, Staatsrechnung, SBV
Der Umsatzrückgang im Zuckergeschäft schlug sich in tieferen Zuckerrübenpreisen nieder. Die vormals zur Stützung des Zuckerrübenpreises an die Schweizer Zucker AG ausgerichteten Bundesmittel werden seit 2009 in Form von Flächenbeiträgen über die Kantone direkt an die Zuckerrübenproduzentinnen und -produzenten ausbezahlt. Bis 2013 bremste die im Vergleich mit anderen Betriebszweigen hohe Rentabilität des Zuckerrübenanbaus die Strukturentwicklung im Rübenanbau; die Schweizer Zucker AG führte Wartelisten mit Betrieben, die ihre Zuckerrübenfläche ausdehnen oder die neu in den Zuckerrübenanbau einsteigen wollten. Seit dem Preisrückgang 2014 wurden im Rübenanbau vermehrt Grösseneffekte realisiert, indem die mittlere Zuckerrübenfläche von 3 auf über 4 Hektaren pro Betrieb anstieg und die Anzahl Rübenpflanzer gleichzeitig von 6000 auf 4200 sank. In den Werken Aarberg und Frauenfeld beschäftigt die Schweizer Zucker AG rund 250 Mitarbeitende.
Angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen beschloss der Bundesrat Ende 2018 eine befristete Erhöhung der Stützung für die Zuckerwirtschaft: Er erhöhte den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung mit einer Änderung der Einzelkulturbeitragsverordnung vom 23. Oktober 20134 für die Jahre 2019–2021 um 300 auf 2100 Franken je Hektare. Vom 1. Januar 2019 bis zum Ende des Zuckerjahres 2020/21 Ende September 2021 gilt zudem gemäss Agrareinfuhrverordnung ein