Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/49: Bundesgesetz über die Landwirtschaft. Änderung · 19 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
Am 8. September 2015 reichte Nationalrat Jacques Bourgeois seine parlamentarische Initiative 15.479 Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft ein. Die Initiative fordert, der Mechanismus für die Festlegung der Zollansätze für importierten Zucker sei so anzupassen, dass die Rentabilität der inländischen Zucker- und Zuckerrübenproduktion sowie ein Mindestpreis für Zucker sichergestellt seien.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) beschloss an ihrer Sitzung vom 14. November 2016 mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Bourgeois Folge zu geben. Die ständerätliche Schwesterkommission (WAK-S) behandelte die Initiative am 20. März und am 17. August 2017, verweigerte ihre Zustimmung jedoch mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung. Am 9. Januar 2018 befasste sich die WAK-N erneut mit dem Geschäft und bestätigte ihren ersten Entscheid mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung. Der Nationalrat folgte seiner Kommission am 28. Februar 2018 und gab der parlamentarischen Initiative mit 94 zu 69 Stimmen bei 17 Enthaltungen Folge. Daraufhin stimmte die WAK-S dem Folgegeben schliesslich am 3. Mai 2018 mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid ihres Präsidenten zu.
Die WAK-N beschloss am 14. August 2018, eine Subkommission mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfs zu beauftragen. Diese nahm ihre Arbeit am 20. September 2018 auf. Nachdem der Bundesrat zwischenzeitlich temporäre Massnahmen zur Stützung der Zuckerproduktion ergriffen hatte, beobachtete die Subkommission zunächst die Entwicklung der Situation. Am 19. Juni 2020 verlängerte der Nationalrat die Frist für die Erarbeitung einer Vorlage bis zur Sommersession 2022, am 24. Juni 2020 beauftragte sodann die Subkommission die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat einen Vorentwurf auszuarbeiten und die entsprechenden Erläuterungen zu verfassen.
Diesen Vorentwurf prüfte die Subkommission am 12. August 2020 und verabschiedete ihn zuhanden der WAK-N. Diese behandelte den Vorentwurf am 18. August 2020. Sie trat diskussionslos auf die Vorlage ein, änderte einen der beiden Artikel ab und nahm den Vorentwurf schliesslich in der Gesamtabstimmung mit 22 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Zugleich beschloss die Kommission die Eröffnung einer Vernehmlassung.
2 Ausgangslage
2.1 Entwicklung der Rahmenbedingungen
Im Rahmen der Verhandlungen der bilateralen Abkommen II (2002-2004) beschlossen die Schweiz und die EU, die Öffnung des Handels mit landwirtschaftlichen