Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/49: Bundesgesetz über die Landwirtschaft. Änderung · 19 Seiten

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Diese temporären Massnahmen des Bundesrates haben sich in den Augen der Kommission bewährt und der gesamten Zuckerwirtschaft – von den Rübenpflanzern bis zu den Zuckerfabriken – das Überleben gesichert. Sie möchte diese Massnahmen deshalb nun differenziert weiterführen, denn sie ist der Meinung, ohne Unterstützung könne die Zuckerbranche in der Schweiz nicht fortbestehen. Die Kommission möchte deshalb eine genügend hohe Entschädigung für die Rübenpflanzer auf Gesetzesstufe verankern. Gleichzeitig möchte sie aber den ökologischen Anbau von Zuckerrüben stärker unterstützen und die Beiträge deshalb abhängig von der Anbaumethode abstufen. Sie hält auch einen moderaten Grenzschutz für unabdingbar. Anders könne die Zuckerproduktion in der Schweiz nicht aufrechterhalten werden.

Beim Grenzschutz sieht die Kommission deshalb vor, den heute auf Verordnungsstufe festgeschriebenen Mindestgrenzschutz von 70 Franken pro Tonne Zucker im Landwirtschaftsgesetz zu verankern.

Bezüglich der Einzelkulturbeiträge will die Kommission biologisch oder mit reduziertem Pflanzenschutzmitteleinsatz angebaute Zuckerrüben neu stärker fördern als solche, die gemäss ökologischem Leistungsnachweis (ÖLN) angebaut werden. Die Positionen in Bezug auf die Höhe des auszurichtenden Einzelkulturbeitrags sind dabei allerdings unterschiedlich: Eine knappe Mehrheit ist der Meinung, wolle man insbesondere die Probleme mit Abbauprodukten von Pflanzenschutzmitteln in den Gewässern lösen, brauche es einen beschleunigten ökologischen Umbau der Landwirtschaft. Gerade der Zuckerrübenanbau sei in dieser Hinsicht ökologisch bedenklich und der Preis für die Steuerzahlenden im Vergleich zum ökologischen Schaden, der dadurch angerichtet werde, zu hoch. Sie will deshalb den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben gegenüber heute von 2100 auf 1500 Franken pro Hektare und Jahr reduzieren, sieht dafür aber für biologisch angebaute Zuckerrüben einen Zuschlag von 700 Franken pro Hektare und Jahr und für fungizid- und insektizidfrei angebaute Zuckerrüben einen solchen von 500 Franken vor. Dies entspricht in ihren Augen der Stossrichtung der Agrarpolitik der letzten Jahre, welche die ausgerichteten Gelder stärker an konkrete Leistungen der Landwirtschaft gebunden hat. Die Minderheit beantragt hingegen, dass der Zuckerrübenanbau nach ÖLN weiterhin mit 2100 Franken pro Hektare und Jahr abzugelten sei, während für nach den Richtlinien des Biolandbaus oder der integrierten Produktion erzeugte Zuckerrüben ein Betrag von 2300 Franken pro Hektare und Jahr gelten soll. Sie ist der Ansicht, mit tieferen als den bisherigen Einzelkulturbeiträgen könne die Anbaufläche nicht gehalten und die für die Auslastung von zwei Zuckerfabriken nötige Zuckerrübenmenge nicht erreicht werden.

Die Kommission ist der Ansicht, mit ihrer Vorlage die Zuckerproduktion in der Schweiz stärken zu können. Mit dem höheren und nach Anbaumethode differenzierten Beitrag für biologisch bzw. fungizid- und insektizidfrei produzierte Zuckerrüben fördert sie zudem eine ökologische Anbauweise dieser heiklen Kultur und trägt damit dem verbreiteten Anliegen nach reduziertem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Rechnung.