Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/55: Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation · 22 Seiten

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Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation

Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

Personal zu erfüllen.

FDP, glp und SPS unterstützen den Aufbau eines Kommando Cyber. Damit sollen die Cyber-Abwehr-Fähigkeiten der Armee gestärkt werden.

Die FDP sieht in diesem Zusammenhang allerdings eine Gefahr eventueller Doppelspurigkeiten mit der zivilen Cybersicherheit. Im Sinne eines effizienten Einsatzes der Mittel sollte der Aufbau von Infrastrukturen im zivilen und im militärischen Bereich möglichst aufeinander abgestimmt und soweit möglich gemeinsam genutzt werden können. Eine Personalerhöhung im Aktionsplan Cyber-Defence sowohl beim Berufspersonal als auch bei der Miliz werden begrüsst. Die Ausbildung solle vermehrt in Kooperation mit Externen stattfinden. Bei einer intensiveren Zusammenarbeit mit Betreibern kritischer Infrastrukturen und Schweizer Unternehmen, welche über relevante Expertise verfügten, könnten angehende Fachspezialistinnen und -spezialisten von privatwirtschaftlichem Wissen profitieren. Eine Zusammenarbeit von Armee, Wirtschaft und Wissenschaft, wie sie in anderen Ländern üblich ist, könne damit befruchtend sein.

Für die Mitte ist Cyber-Defence eine zentrale Säule der Landesverteidigung. Die weitere Entwicklung und Erweiterung der Führungsunterstützungsbasis zum Kommando Cyber sowie die Ausbildung von Cyber-Spezialisten zeige, dass die Armee die heutige Bedrohungslage richtig erkannt habe und sich rechtzeitig für die Krisen und Konflikte der Zukunft vorbereite. Der neue Prozess ergänze die herkömmlichen Mittel und Truppen, könne diese aber nicht ersetzen. Die Soll-Bestände der Armee müssten garantiert werden können. Es werde deshalb davon ausgegangen, dass es bei der Erstellung des Alimentierungsberichtes zu keinen Verzögerungen kommen werde und dieser im Sommer 2021 veröffentlicht werde. Bis über zukünftige grosse Systemfragen diskutiert werden könne, werde die Festlegung der maximalen Ausbildungstage für Durchdiener auf 300 Tage und damit die Lückenfüllung in der abgestuften Bereitschaft der Armee unterstützt.

Der SGV verlangt den Anfangszeitpunkt der Rekrutenschule auf das Ende der beruflichen Grundausbildung festzulegen. Dementsprechend müsse der Beginn der Rekrutenschule auf die Kalenderwoche 31 gelegt werden. In der geltenden Ordnung überlappen sich Lehrzeit und Rekrutenschule, dies führe dazu, dass Arbeitgeber, Ausbilder und Lernende auf einen Teil der Lehrzeit verzichten müssten oder sich in umständlichen Urlaubsregelungen absprechen müssten. Diese Situation sei für alle Beteiligten unzumutbar. Wer eine Berufslehre anfange, habe Anspruch darauf, sie vollständig absolvieren zu können. Der vorzeitige Unterbruch der Lehre geht zulasten aller Involvierten und mache diese weniger attraktiv. Da rund 80 % der Rekruten aus der Berufsbildung kommen, sei die Abstimmung der Rekrutenschule auf das Ende der Lehrzeit absolut notwendig. Die neuen Regelungen der Militärdienstpflichtbefreiung in Artikel 18 Absatz 1 MG werden äusserst kritisch betrachtet. Die im bestehenden Recht gemachte Auflistung sei logisch und habe sich