Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/55: Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation · 22 Seiten
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Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation
Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
«wesentlicher Ausbildungs- und Übungsnutzen» solle weiterhin ein Kriterium für alle Einsätze bleiben. Es sei nicht Aufgabe von Armeeangehörigen, an Skirennen die Pisten vorzubereiten, wenn dabei kein wesentlicher Ausbildungs- und Übungsnutzen bestehe.
Die glp lehnt sowohl das Fallenlassen eines Ausbildungs- und Übungsnutzens als auch ein möglicher Einsatz von Rekrutinnen und Rekruten ab. Ohne nennenswerten Ausbildungs- und Übungsnutzen würden solche Einsätze zu leichtfertig bewilligt und es würde daraus ein «Frondienst» der Armee zugunsten einzelner privater Anlässe entstehen. Die RS diene der Ausbildung der Truppe, diese müsste effizient und zielgerichtet geplant werden. Die für einen Unterstützungsdienst aufgewendete Zeit fehle demnach bei der Ausbildung. Zudem können Unterstützungsleistungen der Armee eine Konkurrenz für die Privatwirtschaft darstellen. Auch privatwirtschaftliche Anbieter könnten Tribünen aufstellen und Autos auf Parkplätze einweisen.
Die Mitte begrüsst grundsätzlich, dass der jetzige Status-Quo gesetzlich verankert wird und somit Ausnahmen bei der Unterstützung von zivilen Anlässen erlaubt werden, bei denen es keinen Ausbildungsnutzen für die eingesetzten Truppen gibt. Grossveranstaltungen, bei denen die Veranstalter an die Grenzen ihrer eigenen Möglichkeiten kommen, wie beispielsweise das Lauberhornrennen oder das Eidgenössische Schwingfest, werden bereits heute von Angehörigen der Armee unterstützt. In der Auswahl dieser Veranstaltungen sollte allerdings darauf geachtet werden, dass diese eine nationale und internationale Bedeutung haben und ohne diese Unterstützung kaum mehr durchgeführt werden könnten.
Die SVP verlangt, dass bei Unterstützungsleistungen im Inland nur dasjenige Material zur Verfügung gestellt werde, das die Armee nicht selbst benötigt, und dass der Materialwartung die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt werde.
Art. 70 Abs. 1 MG
Die SPS begrüsst das vereinfachte Verfahren zur Bewilligung von Einsätzen in der Katastrophenhilfe im Ausland und fordert, dass die Schweiz weiterhin in mindestens so ausgeprägtem Ausmass anderen Staaten bei Katastrophen zur Seite steht.
Die Mitte sieht in der Anpassung zur Katastrophenhilfe im Ausland ebenfalls einen Schritt in die richtige Richtung. Diese trügen der Realität Rechnung, dass bei Katastrophen schnell und entschieden gehandelt werden müsse. Solche Einsätze erlaubten einen Beitrag an eine solche wertvolle Hilfe und seien gleichzeitig eine Möglichkeit für Spezialistinnen und Spezialisten der Armee, ihr Training in einem Ernstfall einzusetzen und wichtige Praxiserfahrungen zu