Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/55: Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation · 22 Seiten

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Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation

Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

1 Ausgangslage

Die fünfjährige Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee (WEA) dauert noch bis am 31. Dezember 2022. In einzelnen Bereichen hat sich seit Beginn der Umsetzung Anpassungsbedarf gezeigt. Davon betroffen sind insbesondere das Bundesgesetz vom 3. Februar 1995 über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG; SR 510.10) und die Verordnung der Bundesversammlung vom 18. März 2016 über die Organisation der Armee (Armeeorganisation, AO; SR 513.1). Bei der Gliederung der Armee soll auf die Bildung eines Kommandos Unterstützung verzichtet werden und stattdessen der aktuellen Bedrohungslage entsprechend die Führungsunterstützungsbasis in ein Kommando Cyber weiterentwickelt werden. Für die dazu notwendige Armeeinformatik müssen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Weiterer Handlungsbedarf besteht bei der Dienstbefreiung für unentbehrliche Tätigkeiten von bestimmten Berufskategorien, bei der Ausbildungsdienstpflicht der Durchdiener, in verschiedenen Bereichen der Ausbildung und bei Bestimmungen zum Einsatz der Armee im Assistenzdienst. Mit Blick auf die aktuelle sicherheitspolitische Bedrohungslage sollen der wirksame Schutz von Armeematerial und die Ausbildung von Cyber-Spezialisten verbessert werden. Zur Erhöhung der Sicherheit in der Militärluftfahrt sollen die rechtlichen Grundlagen für eine Militärluftfahrtbehörde (MAA) geschaffen werden. Dafür muss das Bundesgesetz vom 21. Dezember 1948 über die Luftfahrt (Luftfahrtgesetz, LFG; SR 748.0) angepasst werden. Beim militärischen Gesundheitswesen geht es darum, die bestehenden Grundlagen zu vervollständigen und zu präzisieren. Die Kantone sollen beim ausserdienstlichen Arrestvollzug durch die Armee unterstützt werden können.

Für die Beurteilung des Gefährdungs- oder Missbrauchspotenzials von Angehörigen der Armee bei der Rekrutierung und bei der Waffenabgabe ist es notwendig, die Vorschriften zum Strafregister im Bundesgesetz vom 17. Juni 2016 über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz, StReG; BBl 2016 4871) zu ergänzen. Der digitale Austausch von Daten und Informationen zwischen den Militärbehörden und den Angehörigen der Armee verlangt eine Anpassung des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 2008 über die militärischen Informationssysteme (MIG; SR 510.91). Schliesslich sollen – nicht in direktem Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Armee – kleinere rechtliche Unklarheiten bei der Feldpost im MG ergänzt werden.

Der Bundesrat hat das VBS am 7. Oktober 2020 beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des MG und der AO durchzuführen. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 7. Oktober 2020 bis zum 22. Januar 2021.