Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/55: Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation · 22 Seiten
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Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation
Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
Art. 35 Abs. 1 MG
Die GDK begrüsst die Revision im Geiste des Epidemiengesetzes und der entsprechenden Ausführungsverordnung.
Die SVP verlangt eine militärdiensttaugliche Anwendung des Epidemiengesetzes. Eine identische Anwendung im Militärdienst wie in der Zivilgesellschaft verunmögliche in vielen Fällen die Erfüllung des militärischen Auftrages. Beispielhaft wird auf die Abstandsregelung beim Brückenbau hingewiesen.
Art. 42 Abs. 2 MG
Die Mitte unterstützt die Festlegung der maximalen Ausbildungsdiensttage für Durchdiener auf 300 Tage, um die Lücken in der abgestuften Bereitschaft der Armee zu schliessen.
Art. 48a Abs. 3 MG
Swiss Olympic begrüsst und unterstützt die neuen Regelungen für Sportsoldatinnen und Sportsoldaten im Ausland. Sie dienten einer notwendigen Klärung der Situation.
Die SUVA begrüsst und unterstützt die Ergänzungen im MG, macht jedoch darauf aufmerksam, dass Sportsoldatinnen und Sportsoldaten auch im Ausland militärversichert sind und beantragt gewisse Präzisierungen im erläuternden Text der Botschaft.
Art. 48c MG
Für die SPS fehlt beim Beizug von Dritten für die Aus- und Weiterbildung von Cyber-Spezialistinnen und -Spezialisten eine klare Vorstellung, welche Inhalte abgeholt werden sollten. Insbesondere brauche es nicht nur technische Experten, sondern auch Expertise bei sicherheitspolitischen Fragestellungen. Sie fragt sich zudem, ob die personellen Aufstockungen im Milizbereich ausreichend sind, um die definierten Aufgaben zu erfüllen.
Die KKJPD begrüsst die Schaffung einer klaren gesetzlichen Grundlage, welche die Verantwortlichkeit der Armee für die Aus- und Weiterbildung der Cyber-Spezialistinnen und -Spezialisten zum Ausdruck bringt.
Für die Mitte zeigt die Ausbildung der Cyber-Spezialistinnen und -Spezialisten, dass die Armee die heutige Bedrohungslage richtig erkannt hat und sich rechtzeitig für die Krisen und Konflikte der Zukunft vorbereitet.
Art. 48d Abs. 6 MG
Die SPS steht den vorgesehenen Ausnahmen sehr kritisch gegenüber. Ein