Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/55: Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation · 22 Seiten
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Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation
Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
richtsverhandlungen, Zuführungen an Betreibungsämter, Einzug von Kontrollschildern und polizeiliche Zustellungen von Urkunden. Die Sicherheitsassistentinnen und -assistenten werden teilweise auch im polizeilichen Ordnungsdienst eingesetzt, sind bewaffnet und verfügen über die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen polizeilichen Kompetenzen. In anderen Kantonen kommen auch spezielle Bewachungsaufgaben hinzu, wie etwa der Botschaftsschutz in den Kantonen Bern und Genf. Könnten polizeiliche Sicherheitsassistentinnen und -assistenten nicht mehr von der Dienstpflicht befreit werden, obschon sie im Kanton für die Erfüllung polizeilicher Aufgaben unentbehrlich sind, würde die Polizei bei einer Mobilisierung der Armee entscheidend geschwächt und die entstandenen Lücken müssten wieder mit Polizistinnen und Polizisten gefüllt werden, die im Krisen- oder Kriegsfall andernorts fehlen.
Der Kanton TI beantragt eine Ergänzung von Buchstabe c mit einer Ziffer 9, wonach Mitarbeitende des Bevölkerungsschutzes unter den gleichen Voraussetzungen, wie die bereits erwähnten Berufsgruppen, von der Militärdienstpflicht befreit werden können.
Der Kanton AG und die FMH weisen darauf hin, dass auch hauptberuflich tätige Medizinalpersonen in einem Teilzeitpensum arbeiten können. Diese könnten dann nicht mehr dienstbefreit werden, obwohl sie für ihren sanitätsdienstlichen Betrieb unentbehrlich sind.
Der VSE, AXPO, Swissgrid und Swissnuclear verlangen, dass Mitarbeitende der Stromversorgung bzw. der Elektrizitätswirtschaft den bereits dienstbefreiten Berufsgruppen gleichgestellt werden und damit ebenfalls von einer regulierten Militärdienstpflichtbefreiung profitieren könnten. Die Stromversorgung rücke als kritische Infrastruktur immer stärker in den Fokus der Gesellschaft. Eine lang andauernde, schwere Strommangellage sei als grosses Risiko identifiziert worden. Das verdeutliche die strategische Wichtigkeit der Stromversorgung für eine funktionierende Wirtschaft und Gesellschaft, welche unter allen Umständen aufrechterhalten werden müsse. Zur Sicherstellung der Stromversorgung sei Personal notwendig, das über Spezialwissen verfüge und entsprechend ausgebildet sei. Diese Personen bildeten das Rückgrat für eine funktionierende Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen. Sie müssten für die Dauer einer ausserordentlichen Lage, nicht jedoch für die gesamte Dauer ihres Amtes oder ihrer Anstellung von der Dienstpflicht befreit werden können. Eine ausserordentliche Lage könne eine Strommangellage, aber auch eine andere ausserordentliche Lage wie beispielsweise eine Pandemie sein, in welcher ein minimaler Personalbestand unter Umständen nicht mehr sichergestellt werden könne.
Die Mitte begrüsst ein restriktiveres und einheitlicheres System der Dienstbefreiung für Sicherheitsassistentinnen und -assistenten, sie unterstützt auch die Festlegung der Hauptberuflichkeit auf ein 80 %-Pensum einer Vollzeitstelle; wogegen die glp