Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/55: Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation · 22 Seiten
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Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation
Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
des Kreiskommandanten stamme aus einer Zeit, in der die Kantone noch eigene Truppen stellten, für diese verantwortlich waren und diese – unter den Einschränkungen des Bundesrechts – selber aufbieten konnten. In dieser Zeit hatten die Kreiskommandanten der Kantone eine tatsächliche Kommandantenfunktion für Truppenkörper. Mit der Armeereform XXI wurden die kantonalen Truppen abgeschafft, wodurch die eigentliche Kommandantenfunktion der Kreiskommandanten wegfiel. Heute sind die Kreiskommandanten in der Regel die Leiter der kantonalen Militärverwaltungen, haben daher eine primär administrative Aufgabe und kommandieren keine Truppe mehr. Weitergehend wird auf verschiedene Aufgaben der Kreiskommandantinnen und Kreiskommandanten, welche in verschiedenen Erlassen normiert sind, verwiesen.
4.2.2 Armeeorganisation
Art. 2 Bst. cbis
Die FDP fordert die Stärkung der Cyber-Abwehr-Fähigkeiten der Armee und die Schaffung eines Kommando Cyberabwehr. Die technischen Entwicklungen würden eine rasche Aufstockung der technischen Fähigkeiten der Armee in Form eines Cyberdefence-Kommandos erfordern. Schwachstellen müssten rasch ausgeräumt und dürften nicht auf die lange Bank geschoben werden. Doppelspurigkeiten mit der zivilen Cybersicherheit sollten womöglich verhindert werden. Für einen effizienten Einsatz der Mittel solle der Aufbau von Infrastrukturen im zivilen und militärischen Bereich möglichst aufeinander abgestimmt und soweit möglich gemeinsam genutzt werden.
Die glp macht geltend, dass die Bildung einer Teilstreitkraft (wie Heer oder Luftwaffe), die für den Cyberraum verantwortlich ist, begrüsst wird. Die Bildung eines solchen Kommandos sei aus der Perspektive der Organisationsentwicklung sinnvoll und angesichts der aktuellen Bedrohungslage überfällig. Die Einbindung dieses Kommando in die gängigen Kommandostrukturen sei ein Schritt hin zu einer zeitgemässen und gewappneten Armee, die der globalen Digitalisierung und Vernetzung Rechnung trage. Die Komplexität und die sehr schnelle Weiterentwicklung im Cyberbereich bedingen einen grossen Anteil an professionellen Angehörigen der Armee im Kommando Cyber. Unklar ist, welchen Beitrag Milizangehörige erbringen können, seien doch für eine wirkungsvolle Cyber-Defence besondere Systemkenntnisse notwendig, die während eines Wiederholungskurses kaum erlangt oder erhalten werden könnten. Das Verhältnis von Miliz- und Berufskomponente des Kommandos Cyber und damit das Qualifikationswesen und die Durchlässigkeit müssten geklärt werden. Mit dem Ausbau der Milizkomponente solle vor allem die Durchhaltefähigkeit der operativen Mittel der Armee im Cyberbereich verbessert werden. Eine technisch-operative Führungsunterstützung mit Telekommunikationsmitteln und