Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/55: Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation · 22 Seiten
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Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation
Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
4 Stellungnahmen zur Vernehmlassungsvorlage (Gesetzesentwurf)
und zum erläuternden Bericht
Im Folgenden werden die materiellen Stellungnahmen zum Inhalt des Gesetzesentwurfs oder des erläuternden Berichts dargelegt. Dabei werden die grundsätzlichen Haltungen der Stellungnehmenden ihrem Sinngehalt entsprechend – d.h. teils auch mit anderen Worten – wiedergegeben und zusammengefasst, ohne Rücksicht auf Formulierungsunterschiede zu nehmen. Für den genauen Wortlaut wird auf die von der Bundeskanzlei veröffentlichten Stellungnahmen verwiesen. Auf die bereits unter vorstehender Ziffer 3 aufgezeigten generellen Beurteilungen zur Vorlage (Zustimmung oder Ablehnung mit oder ohne Änderungsanträge/-n) wird nicht mehr eingegangen.
4.1 Im Allgemeinen
Alle Kantone begrüssen und unterstützen die Vorlage; damit werden die Grundlagen geschaffen, damit die WEA bis Ende 2022 umgesetzt werden kann.
20 Kantone (UR, ZH, VS, AR, BL, TI, AI, NE, GR, SH, FR, BE, BS, VD, JU, SZ, NW, GE, ZG, OW) und die RK MZF begrüssen die Revision von MG und AO. Damit werden die erforderlichen Grundlagen geschaffen bzw. angepasst, um die Umsetzung der WEA zu ermöglichen.
Der Kanton TI zeigt sich erstaunt, dass im Rahmen der vorliegenden Revisionsbestrebungen die Anstellungsbedingungen für das militärische Berufspersonal nicht angepasst werden. Insbesondere könne das militärische Berufspersonal unter den aktuellen Arbeitsbedingungen Freizeit nur bedingt beziehen, das müsse mit einer Vorauszahlung abgegolten werden.
Der Kanton TG macht geltend, dass mit dem flexiblen Start der Rekrutenschule (RS) die Zeitspanne für den Einstieg in die RS frühestens ab Beginn des 19. Altersjahres bis spätestens zur Vollendung des 25. Altersjahres festgelegt werde. Im
18. Altersjahr sei indessen kaum ein junger Mensch in der Lage, seinen Lebens- und Ausbildungsweg über die nächsten sieben Jahre festzulegen. Erst nach der Rekrutierung sei in der Regel bekannt, ob Militärdienst, Schutzdienst oder kein Dienst geleistet werden könne. Eine Planungssicherheit sei für die jungen Personen bis zum Rekrutierungsentscheid nicht gegeben. Weiter sinke mit zunehmendem Alter die Tauglichkeitsrate. Sinnvoller wäre es daher, die Teilnahme an der Rekrutierung auf das 19. bis 22. Altersjahr zu beschränken. Es werde deshalb beantragt, Artikel 9 Absatz 2 MG so zu ändern, dass die Rekrutierung spätestens bis zum Ende des Jahres, in dem das 22. Altersjahr vollendet wird, zu absolvieren sei.
SOG und Chance Schweiz unterstützen generell alle Bestrebungen, welche die Bereitschaft und die Bestände der Armee erhöhen, die Führung vereinfachen und es der Armee damit ermöglichen, ihre Aufgaben zeitgerecht und mit ausreichend