Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/55: Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation · 22 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 13Fedlex · Ergebnisbericht

Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation

Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

mit Verweis auf Teilzeitarbeit und modernes Familienbild bereits 49 % als möglich erachtet.

Die SPS erachtet unter dem Aspekt eines möglichen «Personalwettbewerbs» die Nichtbefreiung von Cyber-Spezialistinnen und -Spezialisten von der Militärdienstpflicht nicht als sinnvoll, da gerade in Krisenlagen diese Spezialisten auch in der Verwaltung benötigt würden.

Nach der SVP besteht bei der Dienstbefreiung immer ein gewisser Widerspruch zur Wehrgerechtigkeit, sie empfiehlt eine restriktive Handhabung unbesehen von der Berufsausübung. Es sollte zusätzlich ein Minimalalter verbunden mit einer Minimaldiensttagedauer eingeführt werden, bis eine Dienstbefreiung unabhängig vom ausgeübten Beruf möglich ist. Dies würde dazu führen, dass immer eine gewisse Anzahl Fortbildungskurse geleistet werden müssten, bevor eine Dienstbefreiung ausgesprochen werden könnte.

Art. 27 Abs. 1 MG

22 Kantone (UR, ZH, VS, AR, BS, TI, AI, TG, GR, SG, SH, BE, BS, VD, JU, SZ, GL, SO, NW, GE, ZG, OW) und die RK MZF wollen die bestehende Bestimmung von Art. 27 Absatz 1 MG mit einem Buchstaben e ergänzen, wonach Stellungspflichtige und Militärdienstpflichtige den kantonalen Militärbehörden ihres Wohnsitzkantons unaufgefordert die E-Mail-Adresse und die Mobiltelefonnummer zu melden haben. Begründet wird dieses Anliegen mit der vermehrten und intensiveren Nutzung digitaler Kommunikationsmittel. Diese Tendenzen würden sich in Zukunft noch vermehrt akzentuieren.

Art. 34a MG

Die FMH begrüsst und unterstützt die Regelung des militärischen Gesundheitswesens. Dadurch werde ein erhöhtes Mass an Rechtssicherheit geschaffen. Auf Bundesebene werde damit eine einheitliche Rechtsgrundlage für das militärische Gesundheitswesen geschaffen, welches den besonderen Bedürfnissen der Armee Rechnung trage.

2 Kantone (BE und AG) und Privatim haben sich zum Datenaustausch im militärischen Gesundheitswesen mit anderen Organisationen und Institutionen geäussert. Insbesondere die abweichende Regelung zum zivilen Gesundheitswesen, wo ein Datenaustausch überwiegend mit Zustimmung der betroffenen Personen stattfindet, wird stark kritisiert. Auch die GDK findet, dass die Vorlage in diesem Bereich zu verbessern ist und verlangt die Überprüfung durch den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten.