Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/55: Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation · 22 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 21Fedlex · Ergebnisbericht

Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation

Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

sei nicht abschliessend geklärt, wie die Einsicht in die erhobenen und ausgetauschten Daten innerhalb der Militärbehörden geregelt sei. Der Daten- und Persönlichkeitsschutz habe eine grosse Bedeutung und es werde deshalb der Antrag gestellt, dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsberater die entsprechenden Bestimmungen zur Überprüfung vorzulegen.

Die SVP verlangt, dass beim Austausch von besonders schützenswerten Daten zwischen den verschiedenen Informationssystemen der Armee darauf geachtet werde, dass deren Schutz gewährleistet sei, die betroffenen Personen aktiv informiert werden und dass sie dem Datenaustausch zustimmen haben müssen.

Art. 3 Abs. 1 und 2 LFG

Die glp lehnt die Bildung einer neuen Militärluftraumbehörde ab. Der schweizerische Luftraum sei klein, sehr komplex und grenze an vier Nachbarstaaten an. Die Bedürfnisse für Instrumentenflüge dehnten sich mehr und mehr im unteren Luftraum aus und müssten in naher Zukunft mit noch mehr Teilnehmern aufgeteilt werden. Neben diesem intensiven Flugverkehr kämen Rettungsdrohnen, Vermessungsdrohnen und weitere Fluggeräte dazu. Daher müssten alle Nutzer auf eine einheitliche, konsistente und einfache Regulierung zählen können, welche die Sicherheit im Luftraum und am Boden effizient regulieren und gewährleisten könnten. Wenn zwei Behörden im gemischt genutzten Luftraum Vorgaben machen könnten, sei das Chaos vorprogrammiert. Allenfalls bestehende Konflikte würden durch die Schaffung der neuen Behörde nicht gelöst, sondern institutionalisiert. Das gehe alles zu Lasten des Steuerzahlers, zudem sei in einem Konfliktfall der Bundesrat die einzige Schlichtungsbehörde. Die Etablierung einer zweiten Flugunfalluntersuchungsstelle neben der SUST sei unnötig, da diese per Definitionen unabhängig sei. Die SUST kann militärische Experten schon heute jederzeit beiziehen. Der Koordinations- und Abstimmungsaufwand zwischen zwei regulierenden Luftbehörden mit einem überlappenden Zuständigkeitsbereich sei ineffizient und aufwändig. Die neue Behörde werde hohe Kosten (Personal, IKT, Regulierungsfolgen usw.) generieren. Diese Mittel würden besser in den operativen Teil der Armee und nicht in die Militärverwaltung investiert. Doppelspurigkeiten bei der Beaufsichtigung und der Beauftragung von Dritten (Skyguide, MeteoSchweiz) blieben weiterhin bestehen. Um das militärische Know-how zu stärken und eine einheitliche Regulierung des Luftraums zu garantieren, sei eine militärische Sektion im Bundesamt für Luftfahrt (BAZL) zu integrieren. In einigen Ländern sei eine militärische Stelle in der zivilen Luftfahrtbehörde für die militärischen Aspekte und Bedürfnisse zuständig. Diese Lösung sei vorbildlich und effizient. Bei richtigen und bedeutenden Meinungsverschiedenheiten könne die militärische Stelle über die Luftwaffe oder die Armeeführung immer noch eine Differenzschlichtung zwischen dem Generalsekretariat VBS und dem Generalssekretariat UVEK veranlassen.