Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/60: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung) als indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» · 21 Seiten
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3.3 Auslegung und Erläuterung des Initiativtextes
3.3.1 Anspruch auf Prämienverbilligung
Versicherte sollen Anspruch auf eine Verbilligung der Krankenversicherungsprämien haben, wenn ihre Prämien zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens übersteigen.
Die Prämien sollen in der ganzen Schweiz einheitlich verbilligt werden. Da die Kantone mitfinanzieren, ist davon auszugehen, dass sie die Prämienverbilligung weiterhin vollziehen. Ob der Bund das Verfahren vorschreibt oder den Kantonen überlässt, wird offengelassen.
Das Initiativkomitee zeigt auf seinen Internetseiten30 auf, wie es die Initiative umsetzen möchte. Es schlägt vor, vom steuerbaren Einkommen auszugehen. Davon sollen Sozialabzüge insbesondere für Kinder und Alleinerziehende abgezogen werden. Zudem soll ein Fünftel des Reinvermögens als Einkommen angerechnet werden. Weiter ist eine Anspruchsobergrenze vorgesehen. Versicherte, deren Einkommen über dieser Grenze liegt, sollen keinen Anspruch haben, auch wenn ihre Prämienlast höher als 10 Prozent des massgebenden Einkommens ist.
Die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) berechnete Standardprämie soll als Referenzprämie verwendet werden.
Die Initiative äussert sich weder zu den Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen, noch zu den Versicherten, die in der EU leben. Somit kann angenommen werden, dass sie auch mitgemeint sind und Anspruch auf Prämienverbilligung gemäss Initiative haben sollen.
Die Initiative sieht vor, dass die Versicherten nicht mehr als 10 Prozent ihres Einkommens für ihre Prämien bezahlen müssen. Mit dieser Vorgabe werden die Prämien stark verbilligt. Deshalb ist anzunehmen, dass die meisten Kantone die Prämien nicht mehr als diese Vorgabe verbilligen werden.
3.3.2 Finanzierung der Prämienverbilligung
Neu soll der Bund mindestens zwei Drittel der Prämienverbilligung und die Kantone den Restbetrag übernehmen.
Die Initiative lässt offen, wie und wann der Bundesbeitrag ermittelt und ausbezahlt wird. Denkbar ist, dass er wie heute im Herbst aufgrund einer Schätzung für das Folgejahr festgelegt wird. Allerdings ist die Schätzung schwieriger, weil sie nicht nur von den Bruttokosten abhängt. Auch die Einkommen der Versicherten müssen geschätzt werden.
Die Initiative lässt auch offen, wie der Bund seinen Beitrag auf die Kantone verteilt. Denkbar ist, dass er ihn wie heute nach der Wohnbevölkerung verteilt. Damit müssten einige Kantone mehr und andere weniger als einen Drittel beitragen. Eine andere Möglichkeit ist, dass der Bund jedem Kanton zwei Drittel seiner (voraussichtlichen) Prämienverbilligungen vergütet.
4 Würdigung der Initiative
4.1 Würdigung der Anliegen der Initiative
Die Prämienverbilligung ist heute grundsätzlich wirksam und zielgerichtet ausgestaltet. Der erwähnte Monitoring-Bericht zeigt jedoch, dass die Prämienbelastung der Modellhaushalte hoch ist und in den letzten Jahren gestiegen ist. Die Belastung kann insbesondere für den Mittelstand hoch ausfallen, wenn die Kantone dessen Prämien nicht oder nur sehr beschränkt verbilligen. Viele Versicherte werden wegen Prämienschulden betrieben, für einen Teil davon erhält der Versicherer einen Verlustschein.
Der Bundesrat hat am 28. Juni 2017 einen Bericht « Kostenbeteiligung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung» in Erfüllung des Postulats 13.3250 Schmid-Federer «Auswirkung der Franchise auf die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen» verabschiedet. Darin wird ausgeführt, dass eine Studie31 und eine Analyse32 ergeben haben, dass der Anteil der Personen, der aus Kostengründen auf medizinische notwendige Leistungen verzichtet, im einstelligen Prozentbereich liegt. Generell auf medizinische Leistungen verzichten hingegen etwa 10 bis 20 Prozent, wobei hohe Franchisen und tiefes Einkommen die Wahrscheinlichkeit auf medizinischen Leistungsverzicht erhöht33.
In den letzten Jahren ist die Anzahl versicherter Personen mit Betreibungen gestiegen. Ebenso der Betrag je Betreibung. Etliche Versicherte sind zudem auf einer Liste säumiger Prämienzahlender erfasst34. Die Schweizer Bevölkerung nennt die Prämienhöhe zudem oft als eine ihrer Hauptsorgen.
30 https://bezahlbare-praemien.ch/
31 B,S,S. (2017). Leistungsverzicht und Wechselverhalten der OKP-Versicherten im Zusammenhang mit der Wahlfranchise. Studie im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit. B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung
32 aus der Erhebung «International Health Policy Survey (IHP)» der Stiftung Commonwealth Fund der IHP Survey Daten
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34 A.a.O., Tabelle 7.11